Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der CDU-Fraktion auf Aufhebung der Einbahnstraßenregelung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Vechta zu stellen.


Ein Sprecher der CDU-Stadtratfraktion erläuterte den Antrag, die Einbahnstraßenregelung der Lindenstraße für die Dauer der Sanierung der übrigen Lindenstraße aufzuheben.

 

Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass Anlass der Einrichtung einer Einbahnstraße seinerzeit Unfälle im Längsverkehr waren (Begegnungsverkehr und abgefahrene Spiegel an parkenden Autos) sowie Radfahrer, die auf Grund des engen Querschnitts auf die Gehwege auswichen und dort entsprechende Probleme verursacht haben (Konflikte mit Fußgängern insbesondere in Eingangsbereichen der Geschäfte).

 

Die Einbahnstraßenregelung führte zu Verkehrsverlagerungen, aber auch nach Aussagen von Anliegern zu Kundenverlusten. Andererseits lassen die vorhandenen Fahrbahnbreiten von stellenweise weniger als 5 m eine konfliktfreie Abwicklung des Zweirichtungsverkehrs wohl nicht erwarten.

 

Bei der ohnehin schon geringen Fahrbahnbreite verengen in die Fahrbahn ragende parkende Fahrzeuge zusätzlich die Fahrbahn.

 

Die Parkplätze könnten daher durch eine Markierung von der Fahrbahn abgegrenzt werden.

 

Auch wäre zu diskutieren, ob einzelne Parkplätze zu Fahrradparkplätzen umgenutzt werden sollen.

 

Aus Sicherheitsgründen sollte durch entsprechende Beschilderung sichergestellt werden, dass die „Engstelle“ an der Eisdiele nur einspurig befahren wird. Zusätzlich sollte durch entsprechende Warnbaken auf die Engstelle hingewiesen werden.

 

Ebenfalls sollte aus Sicherheitsgründen ein LKW-Verbot (Ausnahme: Lieferverkehr frei) für einen Teilbereich der Brink-/Lindenstraße (von Vogtstraße bis Marien-/Falkenbergstraße) angeordnet werden.

 

In der Aussprache sprachen sich verschiedene Ausschussmitglieder gegen die Öffnung der Einbahnstraße, da die Einbahnstraßenregelung keinen Einfluss auf die Baumaßnahme der übrigen Lindenstraße habe. Vielmehr würde wieder ein Nadelöhr entstehen mit den bekannten Verkehrsproblemen. Auch wurde dafür plädiert, die Einbahnstraßenregelung umzukehren.

 

Der Sprecher der CDU-Fraktion führte dazu aus, dass die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung daher auch nur für die Zeit der Sanierungsarbeiten der übrigen Lindenstraße gelten soll. Danach ist darüber neu zu entscheiden, ob durch bauliche Veränderungen an der Fahrbahn das Sicherheitspotenzial erhöht werden kann bzw. ob es wieder zu einer Einbahnstraßenregelung kommt.