Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

a)  Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 141 für den Bereich „Dreschkamp“ wird beschlossen, sofern von Kroger Handwerksbetrieben ein entsprechender Antrag gestellt wird.

 

b)  Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt.


Die Verwaltung erläuterte, dass seit mehreren Jahren in Kroge nach einer geeigneten Gewerbegebietsfläche für die Ansiedlung örtlicher Handwerksbetriebe gesucht wird. Die in einer Standortuntersuchung ermittelte günstigste Fläche südlich der Kroger und westlich der Diepholzer Straße wurde seiner Zeit von der Bevölkerung und der Politik abgelehnt. Inzwischen hat sich ein örtlicher Landwirt bereit erklärt, eine bisher als Grünland genutzte landwirtschaftliche Fläche in einer Größe von 8.271 m2 am Nordrand der Ortslage Kroges für ein Gewerbegebiet zur Verfügung zu stellen. In Gesprächen mit zwei örtlichen Handwerksbetrieben, die dringend nach Gewerbegebietsflächen suchen, um erforderliche Betriebserweiterungen vorzunehmen, haben sich diese bereits positiv zu dieser Fläche geäußert. Entsprechend der Vorplanungen dieser Firmen wären zwei Flächen mit einer Gesamtgröße von 8.100 m2 erforderlich, somit wäre dieser Standort für die geplanten Firmenerweiterungen ausreichend groß bemessen. Die Erschließung dieses eingeschränkten Gewerbegebietes würde vom Dreschkamp aus erfolgen. Aufgrund des Standortes dieser Fläche am Nordrand der Ortslage Kroges, kann von einer städtebaulich integrierten Lage ausgegangen werden. Nach einer gutachterlichen Stellungnahme des TÜV NORD zu der Geruchsbelastung auf dieser Fläche ist festzuhalten, dass der gesamte Bereich über den nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) festgelegten Immissionsrichtwert von 15% der Jahresstunden für Gewerbegebiete liegt (zwischen 16 % und 26% der Jahresstunden). Die flächenmäßig größten Bereiche weisen jedoch Belastungen von unter 20% der Jahresstunden auf. Nach einem Gespräch mit dem Landkreis Vechta, Planungsamt, ist davon auszugehen, dass diese Geruchsbelastungswerte im Rahmen eines Bauleitplanverfahren in der Abwägung überwunden werden könnten, der Landkreis Vechta würde solch ein Vorgehen mittragen.

 

Die Verwaltung stellte das Plankonzept anhand einer Präsentation vor und führte aus, dass für die Durchführung der Planung ein konkreter Antrag der interessierten Betriebe zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich sei.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich gegen die Ausweisung einer Gewerbefläche an dem vorgestellten Standort aus.

 

Andere Ausschussmitglieder vertraten die Auffassung, dass bei entsprechender Interessenlage eines Betriebes ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden sollte.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte dazu aus, dass bereits Betriebe aus Kroge abgewandert seien. Der vorgestellte Standort eigne sich grundsätzlich für die Ansiedlung von Kroger Handwerksbetrieben. Um weiter verbindlich planen zu können, sei es jedoch erforderlich, dass ein entsprechender Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebebauungsplanes durch die Unternehmen gestellt werde.