Sitzung: 26.03.2015 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 65/245/2015
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Aufschüttung von Mutterboden wird erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Antragsteller beabsichtigt, auf seinem Flurstück 74/16 der Flur 51 in Brockdorf Mutterboden aufzuschütten. Die Mutterbodenmenge von 700 m³ wird auf ca. 15.000 qm verteilt. Die Aufschüttung beträgt ca. 5 cm.
Dabei handelt es sich gemäß § 29 BauGB um ein Bauvorhaben, welches im Außenbereich ausgeführt werden soll. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen nach Auskunft des Landkreises Vechta keine Bedenken. Es bestehen keine Bedenken, das dafür erforderliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
In der Aussprache wies ein Ausschussmitglied auf die Problematik von Aufschüttungen insbesondere in Feuchtgebieten hin.