Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Aufschüttung von Mutterboden wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Antragsteller beabsichtigt, auf seinem Flurstück 74/16 der Flur 51 in Brockdorf Mutterboden aufzuschütten. Die Mutterbodenmenge von 700 m³ wird auf ca. 15.000 qm verteilt. Die Aufschüttung beträgt ca. 5 cm.

 

Dabei handelt es sich gemäß § 29 BauGB um ein Bauvorhaben, welches im Außenbereich ausgeführt werden soll. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen nach Auskunft des Landkreises Vechta keine Bedenken. Es bestehen keine Bedenken, das dafür erforderliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

 

In der Aussprache wies ein Ausschussmitglied auf die Problematik von Aufschüttungen insbesondere in Feuchtgebieten hin.