Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Die Verwaltung erläuterte, dass für den Bereich Brinkstraße 11-29 der Bebauungsplan Nr. 12/V gilt, der seit dem Jahr 1989 rechtsverbindlich ist. Als Art der baulichen Nutzung werden östlich der Brinkstraße Kerngebiete (MK), in den rückwärtigen Lagen allgemeine Wohngebiete (WA) und weiter östlich Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Krankenhaus festgesetzt.

 

Konkreter Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist die geplante Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses nach Abbruch der Bestandsgebäude auf den Grundstücken Brinkstraße 19/21. Um das langfristige Planungsziel einer einheitlichen Gebäudeflucht entlang der westlichen Seite der Brinkstraße herzustellen erläuterte die Verwaltung anhand einer Präsentation, dass die Straßenverkehrsfläche im Bereich der Gebäude Nr. 19 bis 25 verbreitert werden soll. Die Baugrenzen haben einen Abstand von 1,0 m zum neuen, versatzlosen Verlauf der Grundstücksgrenzen. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Kerngebiet (MK) vorgesehen, wobei die Wohnnutzung in allen Geschossen möglich sein soll.

 

Östlich der Einmündung der Vogtstraße ist eine Erschließungsstraße bis zum Grundstück des St.-Franziskus-Hospitals geplant. Der Anschluss dieser neuen Straße erfolgt über eine Anbindung an den vorhandenen Mini-Kreisverkehr. Für den Bereich zwischen Krankhausstraße und der neu geplanten Erschließungsstraße soll die Gebäudeflucht entlang der Brinkstraße ebenfalls einheitlich durch einen versatzlosen Verlauf der Baugrenzen geregelt werden. Hier erfolgt die Neuordnung im Bereich der Grundstücke Nr. 11 bis 13.

 

In der Aussprache plädierte ein Ausschussmitglied für den Erhalt des Gebäudes Willenbrink. Des Weiteren sei es nicht sinnvoll, eine Straße, die von Krankenhaus nicht benötigt werde, durch den Ruhebereich der Gärten zu planen.

 

Andere Ausschussmitglieder verwiesen darauf, dass hier private Grundstücksflächen überplant werden und dass der Verkehrsentwicklungsplan keine Hinweise auf Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Zufahrt zum Krankenhaus enthält.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich für die vorgestellte Planung aus und wiesen auf die Vorteile der Erschließung für die rückwärtigen Grundstücke hin.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass die vorgestellte Planung mit der Weiterführung der Straße städtebaulich sinnvoll sei. Die Planung sollte daher mit der entsprechenden Bürgerbeteiligung ins Verfahren gebracht werden.