Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück am Sommerweg 28 und 30 die Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Wirtschaftsscheune zu einem Einfamilienwohnhaus beantragt wurde.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Die Änderung der bisherigen Nutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudeteiles, hier der landwirtschaftlichen Scheune, ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Danach dürfen bei der Umnutzung zu Wohnzwecken neben den bisher zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle entstehen. Außerdem ist eine Verpflichtung zu übernehmen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene landwirtschaftliche Nutzung vorzunehmen.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Südlohne und ist im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

 

An dem nachfolgenden Beschlussvorschlag hat Ausschussmitglied Rohe nicht mitgewirkt.