Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung von zwei Kälberställen zu Mastschweineställen wird unter der Maßgabe erteilt, dass der vorhandene Güllebehälter mit einer festen Abdeckung nachgerüstet wird.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung von zwei Kälberställen zu zwei Schweinemastställen beantragt wurde. Der Nutzungsänderungsantrag ist planungsrechtlich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB einzustufen.

 

Die Hofstelle Düper Straße 18, die aus zwei Stallgebäuden, Güllesilo und Betriebsleiterwohnhaus besteht, liegt im Außenbereich in der Ortslage Klein-Brockdorf, die im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist.

 

Insgesamt entstehen innerhalb der vorhandenen Stallgebäude 1.494 Mastschweineplätze. Die nächstgelegene Einzelbebauung im Außenbereich ist mehr als 300 Meter entfernt. Auch liegen die Wohnnutzungen nicht im Immissionsbereich weiterer Tierhaltungsanlagen. Der einzuhaltende Abstand beträgt nach den VDI Richtlinien 225 m.

 

Nicht dem Stand der Technik entspricht der vorhandene offene Güllebehälter. Es wird vorgeschlagen, den Behälter mit einer festen Abdeckung nachzurüsten. Bezüglich einer Genehmigungserteilung bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Nachrüstung keine Bedenken wie vom Landkreis Vechta mitgeteilt wurde.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass dort zuvor 518 Kälber gehalten wurden.

 

Ein Ausschussmitglied wandte sich mit dem Hinweis auf die Gülleproblematik im Landkreis Vechta (fehlende Flächen zur Aufbringung) gegen die Nutzungsänderung.