Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten Maßnahmen wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Anbau einer Wassergrube und Überdachung der Filteranlage sowie Verschiebung der Futtermittelsilos beantragt wurde. Die beantragten Änderungsvorhaben wurden bereits im Rahmen des Gesamtbauvorhabens (Neubau Schweinestall Nr. 8 mit Abluftbereinigungsanlage) geändert und durchgeführt.

 

Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einzustufen und zulässig.

 

Die Hofstelle liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in Kroge in der unmittelbaren Nachbarschaft zu einer weiteren Hofstelle und mehreren einzelnen Wohnhäusern.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Kroge und ist im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

 

An dem nachfolgenden Beschlussvorschlag hat Ausschussmitglied Rohe nicht mitgewirkt.