Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung der drei Geflügelställe wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung der Legehennenställe 1, 2 und 3 zu Legehennen-Aufzuchtställen, Märschendorfer Straße 79, beantragt wurde. Für die Nutzungsänderung ist ein Antrag auf Baugenehmigung für Sonderbauten im Baugenehmigungsverfahren (§ 64 NBauO) eingereicht worden. Planungsrechtlich ist der Antrag gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen.

 

Nach Rücksprache mit dem Landkreis Vechta dürfen in den drei Ställen insgesamt 10.675 Legehennen gehalten werden. Beantragt ist in den drei Ställen insgesamt ca. 25.000 Legehennen-Aufzuchttiere zu halten. Durch die Umstellung der Tierhaltung von Legehennen auf Legehennen-Aufzuchttiere reduzieren sich die Geruchseinheiten (GE) von 1.088 (Bestand) auf 1.049 (in Planung). Der Landkreis Vechta teilt hierzu mit, dass sich durch die Nutzungsänderung die Immissionen an dem Standort nicht ändern werden und die Umnutzung zulässig wäre. Damit bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes gemäß Aussage des Landkreises Vechta keine Bedenken gegen die Genehmigungserteilung.

 

Der Anlagenstandort liegt in der Ortslage Bokern-West im Außenbereich von Lohne. Im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Ausschussmitglied Blömer war während des nachfolgenden Beschlussvorschlages nicht anwesend.