Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

  1. Beschlussvorschlag:

 

Der Sportverein SV SW Kroge-Ehrendorf e. V. erhält für die Ausstattung der Umkleideräume und des Gymnastikraumes zu den Ausstattungskosten in Höhe von 36.000,00 € einen Zuschuss in Höhe von 50 % = 18.000,00 Euro.

 

Beschluss: einstimmig mit 12 Jastimmen

 

 

  1. Beschlussvorschlag:

 

Der Sportverein SV SW Kroge-Ehrendorf e. V. erhält für die Anschaffung von Trainingsrädern mit Kosten in Höhe von 23.000,00 € einen Zuschuss in Höhe von 1/3 = 7.500,00 Euro.

 

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt mit 3 Jastimmen, 7 Neinstimmen und 2 Enthaltungen


Sachverhalt:

 

Für den Ausbau des Obergeschosses im Umkleidegebäude mit zusätzlichen Umkleideräumen, Sanitärbereich und Gymnastik-/Mehrzweckraum hat der Sportverein zu Baukosten in Höhe von rd. 132.000,00 Euro einen Festbetragszuschuss in Höhe von 66.000,00 Euro (50 %) erhalten. Die Baumaßnahme ist nunmehr abgeschlossen. Laut Angabe des Vereins entspricht die Kostenschätzung dem realen Ergebnis. Dem Verein ist es gelungen, den Eigenanteil ohne Fremdmittel zu finanzieren.

 

Der seinerzeitige Zuschussantrag beinhaltete nur die Baukosten ohne Ausstattung. Da die Höhe der Baukosten letztlich mit Risiken behaftet war, hat sich der Verein dafür entschieden, die Ausstattung erst nach Abschluss der Baumaßnahme und deren gesicherter Finanzierung in Angriff zu nehmen. Für die Ausstattung des Obergeschosses sind Investitionen in Höhe von rd. 59.000,00 Euro vorgesehen. Diese unterteilen sich wie folgt.

 

 

Trainingsräder

 

rd. 23.000,00 €

 

Schränke, Umkleidebänke, Spiegelwand, Gardinen, Gymnastikmatten, Medizin- u. Gymnastikbälle, Hantelsatz, Musikanlage, Wandteppich, Turnbänke, Defibrilator

rd. 36.000,00 €

 

 


 

Für Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Neubaumaßnahme stehen, gilt nach den Sportförderrichtlinien der Fördersatz der Baumaßnahme, in diesem Fall 50 %.

 

Auf die üblichen Ausstattungsgegenstände in Höhe von 36.000,00 Euro kann diese Förderquote angewandt werden = 18.000,00 Euro. Anders verhält es sich nach verwaltungsseitiger Bewertung mit den Trainingsrädern, die bisher in keiner städtischen und Vereinssporthalle vorhanden sind. Von Vereinsseite wird die Anschaffung mit fehlenden Trainingsmöglichkeiten im Winter begründet. Die Nutzung soll auf aktive Sportler (insbesondere Fußballer) beschränkt bleiben. Für die Trainingsräder würde sich eine Förderung in Höhe von 1/3 der Kosten = gerundet 7.500,00 Euro ergeben. Insgesamt beträgt die Förderung somit 25.500,00 Euro.

 

In der Diskussion wurden einzelne Ausstattungsgegenstände des Gymnastik – Mehrzweckraumes hinterfragt, die Aussprache jedoch von der Anschaffung der Trainingsräder beherrscht. Hierzu wurden von verschiedenen Rednern der Fraktionen / Gruppe Bedenken vorgebracht. Diese betrafen mögliche Folgeanträge anderer Vereine, hohe Wartungskosten und insbesondere die Konkurrenzsituation zu privaten Einrichtungen. Von der Verwaltung wurde auf ein Sportcenter in der Nachbarschaft, die Absicht die Nutzung der Räder im Zuwendungsbescheid auf Vereinsmitglieder zu beschränken und darauf verwiesen, dass die Stadt Lohne bisher den Vereinen in Bezug auf die Anschaffung von Sportgeräten oder Gründung neuer Sparten keine Vorgaben gemacht hat. Beantragt wurde, über die Anschaffung der Einrichtungsgegenstände für den Bereich Umkleide-/ Gymnastikraum und die Trainingsräder getrennt abzustimmen.