Sitzung: 05.02.2009 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 3
Vorlage: 61/068/2009
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne stimmt dem geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „für den Eckbereich Bergweg L 846 / Josefstraße“ der Stadt Lohne zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung.
Sachverhalt:
Die Planung wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 – 2. Änderung hat in der Zeit vom 13.11.2008 bis 09.01.2009 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen.
Den Trägern öffentlicher Belange wurde von der Planung Kenntnis gegeben und zur Stellungnahme übersandt.
Der Niederschrift liegt eine gutachterliche Stellungnahme des Einzelhandelsgutachters (BBE, Retail Experts) bei, die sich inhaltlich mit der Stellungnahme der Fa. Bruno Kleine auseinandersetzt.
Zu den während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Anregungen wird wie folgt Stellung genommen:
Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 01.12.2008
Zu dem o. a. Bebauungsplan nehme ich in straßenbaulicher und
verkehrstechnischer Hinsicht wie folgt Stellung:
Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes werden keine
grundsätzlichen Einwendungen
erhoben.
Der Geltungsbereich der 2. Bebauungsplanänderung grenzt im
Südosten von km 56,935 bis km 57,045 an die von hier betreute Landesstraße 846
innerhalb einer nach § 4 Abs. 1 NStrG zusammenhängend bebauten Ortslage an.
Der Darstellung der Baugrenzen sowie der Bereiche ohne Ein-
und Ausfahrt stimme ich zu.
Folgenden nachrichtlichen Hinweis bitte ich in den
Bebauungsplan aufzunehmen:
Von der Landesstraße 846 gehen erhebliche Emissionen aus. Für
die neu geplanten Nutzungen können gegenüber dem Träger der Straßenbaulast
keinerlei Entschädigungsansprüche hinsichtlich Immissionsschutz geltend gemacht
werden.
Abwägungsvorschlag:
Durch den Bebauungsplan wird lediglich ein vorhandenen Bestand überplant.
Die Entscheidung, ob und inwieweit Entschädigungsansprüche des Grundstückseigentümers gegenüber dem Träger der Straßenbaulast bestehen, obliegt nicht der Stadt Lohne und kann daher auch nicht durch den Bebauungsplan geregelt werden.
Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte daher auf den gewünschten Hinweis verzichtet werden.
OOWV vom 18.11.2008
Im Bereich des Bebauungsgebietes befinden sich Ver- und
Entsorgungsanlagen des OOWV. Diese
dürfen weder durch Hochbauten oder durch eine geschlossene Fahrbahndecke
überbaut werden.
Bei der Erstellung von Bauwerken sind gemäß DVGW -
Arbeitsblatt W 400-1 Sicherheitsabstände zu den Ver- und Entsorgungsleitungen
einzuhalten. Außerdem weisen wir darauf hin, dass diese gemäß DIN 1998 Punkt 5
nicht mit Bäumen überpflanzt werden dürfen.
Um für die Zukunft sicherzustellen, dass eine Überbauung der
Leitungen nicht stattfinden kann, werden
Sie gebeten, gegebenenfalls für die betroffenen Leitungen ein Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht einzutragen.
Das ausgewiesene Planungsgebiet muss durch die bereits
vorhandenen Versorgungsleitungen als voll erschlossen angesehen werden. Sollte
eine Rohrnetzerweiterung notwendig sein, werden wir diese auf der Grundlage der
AVB Wasser V unter Anwendung des § 5 der Allgemeinen Preisregelungen des OOWV
durchführen. Ob und in welchem Umfang eine Erweiterung erfolgt, muss
rechtzeitig gemeinsam festgelegt werden. Die Einzeichnung der vorhandenen Ver-
und Entsorgungsanlagen in dem anliegenden Plan ist unmaßstäblich. Die genaue
Lage der Leitungen gibt Ihnen Dienststellenleiter Herr Arkenau, Tel. 05494/9952011, von unserer Betriebsstelle in
Holdorf, in der Örtlichkeit an.
Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts ist allerdings auf Grund der Lage der vorhandenen Leitungen außerhalb des Plangebietes nicht erforderlich.
Kabel Deutschland vom
17.11.2008
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres
Unternehmens, deren Lage aus den beiliegenden Bestandsplänen ersichtlich ist.
Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen
bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht
verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen
erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren
Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die
notwendigen Arbeiten durchführen zu können.
Eigene Maßnahmen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service
GmbH und CO.KG zur Änderung bzw. Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sind
im genannten Planbereich nicht vorgesehen.
Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise der Kabel Deutschland werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen von Baumaßnahmen berücksichtigt.
Landkreis Vechta vom
22.12.2008
Städtebau
Im Bebauungsplanentwurf wird ein Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Einzelhandel festgesetzt. Die Art der Nutzung Einzelhandel wird
mit der Sortimentsbeschreibung Bekleidung und Textilien umrissen. Die Definition zum Sortiment Textilien ist
unklar. Dieser Begriff lässt Interpretationsspielraum zu. Im Sinne der
Rechtsklarheit bitte ich die Definition des Sortiments eng an der „Lohner
Liste" aus dem Einzelhandelsgutachten auszurichten.
Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise des Landkreises Vechta werden zur Kenntnis genommen. Im weiteren Planverfahren wird die textliche Festsetzung Nr. 1 geändert, so dass lediglich auf das Sortiment Bekleidung Bezug genommen wird.
Firma Bruno Kleine GmbH
& Co. KG Lohne - Vechta
Seit 1988 betreiben wir, die Firma Bruno Kleine Lohne GmbH
& Co. KG, am Standort Bergweg 67 ein Bekleidungshaus mit einer
Gesamtverkaufsfläche von rund 2.100 m². Derzeit beschäftigen wir am Standort 18
sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter 6
Auszubildende, sowie weitere 4 Aushilfen. Wir sehen unser Unternehmen als
attraktiven Anziehungspunkt für den Gesamtstandort Lohne.
Wie Sie der beiliegenden Anlage zu unserer Kundenherkunft
entnehmen können, kommt ein Großteil unserer Kunden nicht direkt aus Lohne;
rund 80 % der bei uns Einkaufenden kommt aus einem überörtlichen Einzugsgebiet,
und trägt somit zur Profilierung des Handelsplatzes Lohne bei. Als nun mehr als
zwei Dekaden in Lohne ansässiges Unternehmen haben wir uns vor dem Hintergrund
der veränderten Konsumgewohnheiten, aber auch der sich verschärfenden
Wettbewerbssituation Gedanken darüber gemacht, in welche Richtung unser
Bestandsobjekt weiterentwickelt werden kann:
Um den Standort attraktiv zu halten, haben wir u.a. als
möglichen Weg eine Angebotserweiterung im Schuhsektor und eine moderate
Verkaufsflächenentwicklung ins Auge gefasst. Gerade im modischen Segment zeigt
sich, dass viele Hersteller neben klassischen Textilien zunehmend auch Schuhe
anbieten.
Für uns ist einerseits die Aufnahme von Schuhen in unsere
eigene Verkaufsfläche denkbar, aber auch die Weitervermietung einer
Fachmarktfläche an einen Mietpartner (im Shop-Konzept). Ausgehend von einer
Verkaufsfläche von 2.100 m² im Bestand wäre für diese Maßnahme eine
Verkaufsflächenerweiterung von 200 m² nötig, der Zuwachs beliefe sich somit
unter 10%, die geplante Verkaufsfläche für Schuhe / Lederwaren würde 400 m²
nicht überschreiten.
Bereits Mitte 2008 haben wir der Stadt Lohne unser Anliegen
vorgetragen, unser Sortiment in o.a. Weise erweitern zu wollen. Die Stadt hat
uns seinerzeit Prüfung zugesagt und dann unser Anliegen schriftlich
zurückgestellt, um für unseren Standortbereich einen Bebauungsplan
aufzustellen. Wir wollen an dieser Stelle nicht der Frage nachgehen, ob es von
besonderem Fingerspitzengefühl zeugt, dass die Stadt Lohne im Vorfeld der
Aufstellung des Bebauungsplans kein Gespräch mit uns als einzigem von der
Entwicklung betroffenes Unternehmen gesucht hat, und uns auch nicht schriftlich
über die Ziele und Inhalte des Bebauungsplans informiert hat, sondern halten
fest, dass Sie es uns überlassen haben, uns über die amtlichen
Bekanntmachungsorgane über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu
informieren.
Als langjährig in der Region engagiertes Unternehmen liegt es
uns, auch im Interesse unserer Beschäftigten, fern, einer ungezügelten
Handelsentwicklung an jedem Standort zuzustimmen. Die von Ihnen verfolgten
bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sehen jedoch ein sehr enges Korsett für
unser Unternehmen vor, das uns die Weiterentwicklung unseres Standortes und
auch die Aufnahme neuer Entwicklungstrends aus unserer Sicht unnötig erschwert.
Wir sind darüber hinaus der Meinung, dass die grundlegende Frage, ob an diesem
Standort Handel stattfinden kann, vor dem Hintergrund, dass dort bereits ein
langjährig erfolgreiches Unternehmen ansässig ist, nicht mehr gestellt werden
muss, sondern nur noch die Frage zu klären ist, ob und in welchem Umfang die
Stadt Lohne bereit ist, unserem Haus Marktanpassungsmöglichkeiten zu bieten.
Angesichts unserer starken übergemeindlichen Bedeutung und der von uns
angestrebte geringfügigen Verkaufsflächenerweiterung sind wir sicher, dass ein
Fachgutachten zu den wirtschaftlichen, städtebaulichen und raumordnerischen
Auswirkungen der hier geplanten Erweiterung zum Ergebnis kommen muss, dass sich
die von uns geplante Sortimentserweiterung in Verbindung mit einer
geringfügigen Erweiterung der Verkaufsfläche nicht im wesentlichen Umfang auf
den innerstädtischen Einzelhandel auswirken kann.
Vor diesem Hintergrund nehmen zum Bebauungsplan Nr. 14
abschließend wie folgt Stellung:
Die Firma Bruno Kleine GmbH & Co. KG, am Bergweg 67 lehnt
die Beschränkung auf 2.100 m² ab und fordert eine Festsetzung auf 2.300 m²
Verkaufsfläche.
Die Firma Bruno Kleine GmbH & Co. KG lehnt die
Sortimentsfestsetzung Bekleidung und Textilien in Verbindung mit der
Verkaufsflächenobergrenze von insgesamt 2.100 m² ab und beantragt anstelle
dessen die Festsetzung von nachfolgenden Sortimenten:
Bekleidung und Textilien 2.300 m². Innerhalb dieser Fläche ist
der Verkauf von Schuhen/Lederwaren auf maximal 400 m² zulässig.
Sofern hinsichtlich der Zulässigkeit des Sortiments
Schuhe/Lederwaren im Sinne einer Bestandsentwicklung/Zweifel bestehen, regen
wir an, die von uns verfolgte Planung fachgutachterlich untersuchen zu lassen.
An den hier anfallenden Kosten für eine Marktuntersuchung können wir uns
beteiligen.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Reinkober,
wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir mit dem von Ihnen
vorgeschlagenen Bebauungsplan nicht einverstanden sein können, der wesentlich
die Gestaltungsmöglichkeiten des Hauses am Standort einschränkt. Ihre
Rückäußerung sehen wir mit Interesse entgegen.
Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise der Fa. Bruno Kleine werden zur Kenntnis genommen. Diesbezüglich wird auf die gutachterliche Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 von der BBE Retail Experts verwiesen. Hierin wird abschließend festgestellt, „dass das Planvorhaben der Firma Bruno Kleine mit der Ansiedlung eines Schuhangebotes in einer Größenordnung von 400 m2 sowohl im Hinblick auf die Verkaufsflächenstruktur als auch unter Berücksichtigung möglicher Umsatzauswirkungen die Attraktivität und die Entwicklungschancen des innerstädtischen Angebotes schwächen würde. Dies gilt sowohl für die Kundenansprache im Stadtgebiet sowie im Nahbereich als auch für die Akquise möglicher Betreiber für den zentralen Entwicklungsstandort im Innenstadtbereich. Das Planvorhaben der Fa. Bruno Kleine hat somit nicht nur Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel, sondern beeinträchtigt auch die Entwicklungschancen für attraktivitätssteigernde Maßnahmen im zentralen Versorgungsbereich“. D.h. zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Lohne sollte auch zukünftig eine Erweiterung der Verkaufsfläche der Fa. Bruno Kleine um 400 m2 für den Sortimentsbereich Schuhe nicht zugelassen werden.
Um der Fa. Bruno Kleine dennoch eine gewisse attraktive Sortimentsweiterentwicklung zu ermöglichen, sollte entsprechend eines Vorschlags des Gutachters der branchenübliche Randsortimentsanteil von ca. 10 % der Verkaufsfläche für branchen- und betriebstypenübliche Randsortimente (u.a. Lederwaren und Schuhe, aber auch Schmuck und Sportartikel) am Einzelhandelsstandort Bergweg zugelassen werden. Dies wäre durch eine Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 1 zu erreichen. Das bedeutet, dass auf der gesamten Verkaufsfläche verteilt max. 210 m2 für die o.a. Randsortimente genutzt werden könnten. Eine separate Verkaufsfläche dieser Größenordnung ist nicht zulässig.
Oldenburgische Industrie-
und Handelskammer vom 15.01.2009
Aus Sicht der Oldenburgischen IHK bestehen gegen das Vorhaben
keine Bedenken.
Wir begrüßen, dass die Stadt Lohne sich bei der
Einzelhandelsentwicklung an den Zielen und Handlungsempfehlungen des 2008
erarbeiteten Einzelhandelskonzeptes orientiert. Die Oldenburgische IHK war an
der Erstellung des Gutachtens beteiligt und hat den Prozess konstruktiv
begleitet.
Gemäß Einzelhandelskonzept soll die nachhaltige Stärkung des
zentralen Versorgungsbereiches vorrangiges Ziel der Einzelhandelsentwicklung
sein. Einzelhandelsflächen sollen vorrangig hier entwickelt werden. Darüber
hinaus soll auf die Ansiedlung großflächiger innenstadtrelevanter Anbieter auf
Flächen, die nicht im Zusammenhang mit dem zentralen Versorgungsbereich stehen,
verzichtet werden (vgl. Einzelhandelskonzept 2008, S. 65).
Der Planstandort befindet sich in solitärer Lage und hat
keinen städtebaulichen Bezug zum zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt.
Gemäß dem Einzelhandelskonzept eignet sich der Planstandort daher nicht für die
Ansiedlung innenstadtrelevanter Sortimente (vgl. Einzelhandelskonzept 2008, S.
93).
Die Oldenburgische IHK stimmt dieser Einschätzung zu. Eine
Vergrößerung der aktuellen innenstadtrelevanten Verkaufsfläche ist nicht
wünschenswert. Die vom ansässigen Geschäftsbetreiber angestrebte Erweitung der
Verkaufsfläche und gleichzeitige Ausweitung des Warenangebotes auf das
Sortiment „Schuhe" ist mit Blick auf die Einzelhandelsentwicklung in Lohne
nicht zielführend. Durch die Schaffung zusätzlicher Verkaufsflächen sowie die
Etablierung eines weiteren innenstadtrelevanten Sortimentes am Planstandort
wären absatzwirtschaftliche und städtebauliche Folgen für den zu stärkenden
zentralen Versorgungsbereich zu erwarten. Insbesondere die Einrichtung eines
weiteren separaten Schuhgeschäftes würde zu einer nicht erwünschten
Verfestigung des Einzelhandelsstandortes beitragen und ein aus städtebaulicher
Perspektive nicht erwünschtes Fachmarktzentrum entstehen lassen.
Vor diesem Hintergrund befürwortet die Oldenburgische IHK das
oben genannte Planvorhaben.
Oldenburgische
Industrie- und Handelskammer vom 26.01.2009
Die Firma Bruno Kleine GmbH & Co. KG gibt in ihrer
Stellungnahme an, für ihr Bekleidungshaus am Standort Bergweg 67 eine
Angebotserweiterung im Schuhsektor und eine Verkaufsflächenerweiterung um 200
m² auf insgesamt 2.300 m² vornehmen zu wollen. Die Verkaufsfläche für „Schuhe/Lederwaren"
soll 400 m² nicht überschreiten. Es wird angedacht, die Planung gegebenenfalls in Form einer
Vermietung von Ladenflächen an einen Mietpartner zu realisieren.
Gemäß der von der Stadt Lohne geplanten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 14 wäre eine solche Nutzung nicht zulässig. Demnach ist am
Standort ein Sondergebiet „Einzelhandel" geplant, das der „Unterbringung
eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes [...] mit den Sortimenten Bekleidung
und Textilien und einer Verkaufsflächengrenze von zusammen 2.100 m²“ dient.
Die im Bebauungsplanentwurf festgesetzte
Verkaufsflächenbegrenzung und die Sortimentsbeschränkung werden von der Firma
Bruno Kleine GmbH & Co. KG abgelehnt.
Für die Beurteilung der Einzelhandelssituation in Lohne und
des hier genannten Vorhabens liegt ein von der Stadt Lohne bei der BBE RETAIL
EXPERTS Unternehmensberatung GmbH & Co. KG in Auftrag gegebenes
Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2008 vor. Die Oldenburgische IHK war an der
Erstellung des Gutachtens beteiligt und hat den Prozess konstruktiv begleitet.
Gemäß diesem Konzept soll die nachhaltige Stärkung des
zentralen Versorgungsbereiches vorrangiges Ziel der Einzelhandelsentwicklung
sein. Einzelhandelsflächen sollen vorrangig hier entwickelt werden. Darüber
hinaus soll auf die Ansiedlung großflächiger innenstadtrelevanter Anbieter auf
Flächen, die nicht im Zusammenhang mit dem zentralen Versorgungsbereich stehen,
verzichtet werden (vgl. Einzelhandelskonzept 2008, S. 65).
Der Planstandort befindet sich in solitärer Lage und hat
keinen städtebaulichen Bezug zum zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt.
Gemäß dem Einzelhandelskonzept eignet sich der Planstandort daher nicht für die
Ansiedlung innenstadtrelevanter Sortimente (vgl. Einzelhandelskonzept 2008, S.
93). Das Einzelhandelskonzept belegt darüber hinaus, dass die Verkaufsfläche
für das Sortiment „Schuhe/Lederwaren" in der Stadt Lohne 1.885 m² beträgt.
Die angestrebte Sortimentsausweitung von 400 m² würde eine
Erhöhung der Gesamtverkaufsfläche dieser Warengruppe von rund 21 % bedeuten.
Durch diese erhebliche Verlagerung der Verkaufsfläche an den Planstandort wären
absatzwirtschaftliche und städtebauliche Folgen für den zu stärkenden zentralen
Versorgungsbereich zu erwarten.
Die Erweitung der Verkaufsfläche und die gleichzeitige
Ausweitung des Warenangebotes auf das Sortiment „Schuhe/Lederwaren" ist
mit Blick auf die Einzelhandelsentwicklung in Lohne nicht zielführend.
Insbesondere die Einrichtung eines separaten Schuhgeschäftes am Planstandort würde
zu einer nicht erwünschten Verfestigung des Einzelhandelsstandortes beitragen und
ein aus städtebaulicher Perspektive nicht erwünschtes Fachmarktzentrum
entstehen lassen.
Die Oldenburgische IHK befürwort aus den genannten Gründen die
geplante Bebauungsplanänderung der Stadt Lohne. Die von der Firma Bruno Kleine
GmbH & Co. KG Lohne Vechta geforderten Festsetzungen sind vor dem
Hintergrund der angestrebten Einzelhandelsentwicklung in Lohne nicht
zielführend. Anbieter mit dem Sortiment Schuhe sollten innerhalb des zentralen
Versorgungsbereiches angesiedelt werden. Potenzialflächen sind beispielsweise in
der Bahnhofstraße (ehemaliges „Leffers-Objekt) oder dem neu zu entwickelnden „Schlarmann-Objekt"
zu sehen (vgl. Einzelhandelskonzept 2008, S. 72 u. 74).
Um das ansässige Bekleidungsgeschäft in seinen
Entwicklungsmöglichkeiten nicht vollständig einzuschränken, ist jedoch eine
zusätzliche Festsetzung denkbar: So könnte es dem Bekleidungsgeschäft ermöglicht
werden, das Sortiment „Schuhe/Lederwaren" als Randsortiment auf 10 % der
aktuellen Verkaufsfläche (ca. 210 m²) anzubieten, sofern in der Folge nur unwesentliche
Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich zu erwarten sind. Hierfür wäre
eine gutachterliche Stellungsnahme erforderlich.
Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise der IHK werden zur Kenntnis genommen. Die Stadt Lohne beabsichtigt im weiteren Planverfahren eine Änderung der textlichen Festsetzung entsprechend der o.a. Abwägung zu der Stellungnahme der Fa. Bruno Kleine.
Die angeregte gutachterliche Stellungnahme wird nicht für erforderlich gehalten.
Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, max. 10% der zur Zeit festgelegten Verkaufsfläche von 2.100 m² für Randsortimente (Schuhe, Lederwaren, Schmuck und Sportartikel) zuzulassen.
In der Aussprache wurde diese Regelung von verschiedenen Ausschussmitgliedern begrüßt während andere dafür plädierten, die beantragte Fläche von 400 m² für die Randsortimente zuzulassen. Bürgermeister Niesel machte darauf den Vorschlag, die max. Verkaufsfläche auf 2.300 m² festzusetzen, wobei max. 10 % für die o. a. Randsortimente genutzt werden können.
Von einem Ausschussmitglied wurde der Antrag gestellt, über die Beschlussvorschläge a und b getrennt abzustimmen.
Vom Vorsitzenden wurde daraufhin der folgende Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu sowie einer Erweiterung der max. Verkaufsfläche von bisher vorgesehenen 2.100 m² auf 2.300 m² wobei 10 % der Verkaufsfläche für die genannten Randsortimente genutzt werden können.
Diesem Beschlussvorschlag wurde mit 8 Jastimmen, 3 Stimmenthaltungen zugestimmt.