Sitzung: 02.06.2015 Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 5/007/2015
Sachverhalt:
Aus dem Amt für Familie und Soziales werden folgende
Informationen gegeben:
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Neuer Leiter des Amtes
Am 01.06.2015 wird Herr Sebastian Wolke von der Gemeinde Holdorf zur Stadt
Lohne wechseln und zum 01.07.2015 die Leitung des Amtes für Familie und
Soziales von Herrn Franz-Josef Kröger übernehmen. Er wird daher künftig im
Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales anwesend sein.
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Kinderbetreuung für die Zeit ab 01.08.2015
Die Kinderbetreuung in den Krippen und Kindergärten ist für das kommende Betreuungsjahr
2015/2016 im Großen und Ganzen geregelt; Regelungen, die noch einer Beschlussfassung
bedürfen, sind zurzeit nicht bekannt. Gleichwohl sehen die Einrichtungsleitungen
vielfach noch Regelungsbedarf (z.B. wegen des Zuzuges weiterer Kinder oder der
offensichtlich noch unbefriedigenden Regelung zum Einsatz hauswirtschaftlicher
Kräfte beim Mittagessen).
Für die Hortgruppen steht eine Regelung noch aus, weil der Bedarf erst jetzt im
Zusammenhang mit den Schulanmeldungen oder aber erst zum Schuljahresbeginn
deutlich wird.
Im Bereich der Kindertagespflege werden zwischenzeitlich rund 70 Tagesmütter
zur Betreuung und Förderung von Kindern eingesetzt. Für weitere Interessierte
beginnt in Kürze wieder eine Ausbildung, weil die Kindertagespflege aufgrund
der Flexibilität nach wie vor eine hohe Nachfrage hat.
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Waldkindergarten
Im Waldkindergarten soll planmäßig zum Beginn des kommenden Betreuungsjahres
die Arbeit aufgenommen werden. Eine ursprünglich für erforderlich erachtete
Baugenehmigung für das Aufstellen der mobilen Unterkunft (Bauwagen) ist nach
endgültiger Prüfung nicht erforderlich; es ist nun eine Befreiung von den
Verboten einer Landschaftsschutzgebietsverordnung nach § 67 Abs. 1
Bundesnaturschutzgesetz erteilt worden.
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Dolmetscher
Im Rahmen eines Förderkonzeptes des Landkreises Vechta ergab sich u.a. die
Möglichkeit, feste Dolmetscher-Stunden im Rathaus einzurichten. Am
Mittwochnachmittag und am Donnerstagvormittag stehen Integrationslotsinnen mit
unterschiedlichen Sprachen zu Diensten bereit. Die Nachfrage ist sehr groß;
auch Schulen, Ärzte usw. möchten diesen Dienst in Anspruch nehmen. Da eine
entgeltfreie Dienstleistung nicht zumutbar ist und zurzeit nur eingeschränkt
Mittel zur Verfügung stehen, soll in nächster Zeit geklärt werden, wie auch
dieser „Baustein der Integrationsarbeit“ umfangreicher finanziert und angeboten
werden kann.
Ergänzung der
Informationen:
In Bezug auf die Kinderbetreuung ergänzte Herr Kröger die Informationen um folgende Hinweise zur Mittagsverpflegung und zum Einsatz hauswirtschaftlicher Kräfte.
Der Kindergarten St. Barbara möchte ab dem 01.06.2015 eine
hauswirtschaftliche Kraft beschäftigen. Er bezieht sich dabei auf eine
Regelung, die der „Arbeitskreis Kindergarten“ im März 2015 (für die Landkreise
Cloppenburg und Vechta) getroffen hat:
„Für den Einsatz einer hauswirtschaftlichen Kraft zur Vor- und Nachbereitung
des Mittagstisches wurden folgende Rahmenbedingungen vereinbart:
1. Ein
Einsatz erfolgt nur in Ganztagsgruppen gemäß KiTaG, d.h. tägliche Betreuung
über 6 Stunden. Regelgruppen mit Sonderöffnungszeiten finden keine
Berücksichtigung bei der Bemessung des wöchentlichen Beschäftigungsumfanges.
2.
Der wöchentliche Beschäftigungsumfang bemisst
sich nach der Anzahl der täglichen Essen und zwar wie folgt:
Mindestens 10 Essen = wöchentlicher
Beschäftigungsumfang 7,50
Stunden
ab 20 Essen =
wöchentlicher Beschäftigungsumfang 10,00
Stunden
ab 30 Essen =
wöchentlicher Beschäftigungsumfang 12,50
Stunden
3.
Die Beschäftigung soll grundsätzlich im Rahmen
eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses erfolgen. Ausnahmen sind
möglich, wenn z.B. die Raumpflegerin diese Tätigkeit übernehmen möchte und
damit einhergehend eine Aufstockung des Dienstvertrages notwendig ist.
4.
Die Rahmenbedingungen haben keine
rückwirkende Gültigkeit.“
Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass Erzieher/innen von hauswirtschaftlichen Arbeiten entlastet werden und sich in dieser Zeit auch um die Entwicklungsförderung, Erziehung und Bildung der Kinder kümmern können. Die Regelung soll daher auch in Lohne zur Anwendung kommen.
Beratungsfolge:
In der Aussprache machte die Vertreterin der
Kindertagesstätten darauf aufmerksam, dass eine hauswirtschaftliche Kraft auch
in anderen Einrichtungen ohne Ganztagsbetreuung wünschenswert ist bzw. aus den
genannten Gründen notwendig erscheint. Sie verwies insbesondere auf Kinder in
Krippengruppen und in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten, die vielfach
auch ein Mittagessen benötigten.
Bürgermeister Gerdesmeyer bat um Verständnis für die im Arbeitskreis
Kindergärten gefundene Kompromisslösung und merkte an, dass das Thema
sicherlich aktuell bleibe. Trotz der jetzigen Rahmenbedingungen sei es den
Einrichtungen unbenommen, hauswirtschaftliche Kräfte auf eigene Kosten zu
beschäftigen.
Die Anwesenden stimmten dem Einsatz der hauswirtschaftlichen Kräfte ohne förmliche Abstimmung zu.