Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Aus dem Amt für Familie und Soziales werden folgende Informationen gegeben:

·         Neuer Leiter des Amtes
Am 01.06.2015 wird Herr Sebastian Wolke von der Gemeinde Holdorf zur Stadt Lohne wechseln und zum 01.07.2015 die Leitung des Amtes für Familie und Soziales von Herrn Franz-Josef Kröger übernehmen. Er wird daher künftig im Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales anwesend sein.

·         Kinderbetreuung für die Zeit ab 01.08.2015
Die Kinderbetreuung in den Krippen und Kindergärten ist für das kommende Betreuungsjahr 2015/2016 im Großen und Ganzen geregelt; Regelungen, die noch einer Beschlussfassung bedürfen, sind zurzeit nicht bekannt. Gleichwohl sehen die Einrichtungsleitungen vielfach noch Regelungsbedarf (z.B. wegen des Zuzuges weiterer Kinder oder der offensichtlich noch unbefriedigenden Regelung zum Einsatz hauswirtschaftlicher Kräfte beim Mittagessen).

Für die Hortgruppen steht eine Regelung noch aus, weil der Bedarf erst jetzt im Zusammenhang mit den Schulanmeldungen oder aber erst zum Schuljahresbeginn deutlich wird.

Im Bereich der Kindertagespflege werden zwischenzeitlich rund 70 Tagesmütter zur Betreuung und Förderung von Kindern eingesetzt. Für weitere Interessierte beginnt in Kürze wieder eine Ausbildung, weil die Kindertagespflege aufgrund der Flexibilität nach wie vor eine hohe Nachfrage hat.

·         Waldkindergarten
Im Waldkindergarten soll planmäßig zum Beginn des kommenden Betreuungsjahres die Arbeit aufgenommen werden. Eine ursprünglich für erforderlich erachtete Baugenehmigung für das Aufstellen der mobilen Unterkunft (Bauwagen) ist nach endgültiger Prüfung nicht erforderlich; es ist nun eine Befreiung von den Verboten einer Landschaftsschutzgebietsverordnung nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz erteilt worden.

·         Dolmetscher
Im Rahmen eines Förderkonzeptes des Landkreises Vechta ergab sich u.a. die Möglichkeit, feste Dolmetscher-Stunden im Rathaus einzurichten. Am Mittwochnachmittag und am Donnerstagvormittag stehen Integrationslotsinnen mit unterschiedlichen Sprachen zu Diensten bereit. Die Nachfrage ist sehr groß; auch Schulen, Ärzte usw. möchten diesen Dienst in Anspruch nehmen. Da eine entgeltfreie Dienstleistung nicht zumutbar ist und zurzeit nur eingeschränkt Mittel zur Verfügung stehen, soll in nächster Zeit geklärt werden, wie auch dieser „Baustein der Integrationsarbeit“ umfangreicher finanziert und angeboten werden kann.

 

 

Ergänzung der Informationen:

 

In Bezug auf die Kinderbetreuung ergänzte Herr Kröger die Informationen um folgende Hinweise zur Mittagsverpflegung und zum Einsatz hauswirtschaftlicher Kräfte.

 

Der Kindergarten St. Barbara möchte ab dem 01.06.2015 eine hauswirtschaftliche Kraft beschäftigen. Er bezieht sich dabei auf eine Regelung, die der „Arbeitskreis Kindergarten“ im März 2015 (für die Landkreise Cloppenburg und Vechta) getroffen hat:

„Für den Einsatz einer hauswirtschaftlichen Kraft zur Vor- und Nachbereitung des Mittagstisches wurden folgende Rahmenbedingungen vereinbart:

1.   Ein Einsatz erfolgt nur in Ganztagsgruppen gemäß KiTaG, d.h. tägliche Betreuung über 6 Stunden. Regelgruppen mit Sonderöffnungszeiten finden keine Berücksichtigung bei der Bemessung des wöchentlichen Beschäftigungsumfanges.

2.   Der wöchentliche Beschäftigungsumfang bemisst sich nach der Anzahl der täglichen Essen und zwar wie folgt:
Mindestens   10 Essen = wöchentlicher Beschäftigungsumfang              7,50 Stunden
ab                 20 Essen = wöchentlicher Beschäftigungsumfang            10,00 Stunden
ab                 30 Essen = wöchentlicher Beschäftigungsumfang            12,50 Stunden

3.   Die Beschäftigung soll grundsätzlich im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses erfolgen. Ausnahmen sind möglich, wenn z.B. die Raumpflegerin diese Tätigkeit übernehmen möchte und damit einhergehend eine Aufstockung des Dienstvertrages notwendig ist.

4.   Die Rahmenbedingungen haben keine rückwirkende Gültigkeit.“

Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass Erzieher/innen von hauswirtschaftlichen Arbeiten entlastet werden und sich in dieser Zeit auch um die Entwicklungsförderung, Erziehung und Bildung der Kinder kümmern können. Die Regelung soll daher auch in Lohne zur Anwendung kommen.

 

 

Beratungsfolge:

In der Aussprache machte die Vertreterin der Kindertagesstätten darauf aufmerksam, dass eine hauswirtschaftliche Kraft auch in anderen Einrichtungen ohne Ganztagsbetreuung wünschenswert ist bzw. aus den genannten Gründen notwendig erscheint. Sie verwies insbesondere auf Kinder in Krippengruppen und in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten, die vielfach auch ein Mittagessen benötigten.
Bürgermeister Gerdesmeyer bat um Verständnis für die im Arbeitskreis Kindergärten gefundene Kompromisslösung und merkte an, dass das Thema sicherlich aktuell bleibe. Trotz der jetzigen Rahmenbedingungen sei es den Einrichtungen unbenommen, hauswirtschaftliche Kräfte auf eigene Kosten zu beschäftigen.

Die Anwesenden stimmten dem Einsatz der hauswirtschaftlichen Kräfte ohne förmliche Abstimmung zu.