Sitzung: 23.06.2015 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/116/2015
Beschlussempfehlung:
a) Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahme unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan Nr. 88 – 4. Änderung „Gewerbegebiet Brägel“ sowie die Begründung hierzu wird als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 – 4. Änderung „Gewerbegebiet Brägel“ sowie die Begründung vom 28.03.2015 bis zum 08.05.2015 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt wurden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahme ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu der vorgetragenen Stellungnahme werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
Landkreis Vechta vom 11.05.2015
Umweltschützende Belange:
Folgender Hinweis wird
redaktionell in die Planzeichnung aufgenommen: „Um die Verletzung und
Tötung von Individuen auszuschließen,
sind Bau-, Abriss- und Rodungsarbeiten, der Auf- und Abtrag von Oberboden sowie
vergleichbare Maßnahmen nur außerhalb der Brutphase der Vögel und außerhalb der
Sommerlebensphase der Fledermäuse durchzuführen. Gebäude und Gehölzbestände
sind unmittelbar vor einer Beseitigung auf die Bedeutung für höhlenbewohnende
Vogelarten sowie auf das Fledermausquartierpotential zu überprüfen. Außerdem
sind Verlegungen und Veränderungen von Stillgewässern/Regenrückhaltebecken nur
im Spätsommer/Frühherbst vorzunehmen“.