Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

a)  Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahme unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

 

b)  Der Bebauungsplan Nr. 88 – 4. Änderung „Gewerbegebiet Brägel“ sowie die Begründung hierzu wird als Satzung beschlossen.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 – 4. Änderung „Gewerbegebiet Brägel“ sowie die Begründung vom 28.03.2015 bis zum 08.05.2015 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt wurden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahme ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu der vorgetragenen Stellungnahme werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Landkreis Vechta vom 11.05.2015

 

Umweltschützende Belange:

Folgender Hinweis wird redaktionell in die Planzeichnung aufgenommen: „Um die Verletzung und Tötung  von Individuen auszuschließen, sind Bau-, Abriss- und Rodungsarbeiten, der Auf- und Abtrag von Oberboden sowie vergleichbare Maßnahmen nur außerhalb der Brutphase der Vögel und außerhalb der Sommerlebensphase der Fledermäuse durchzuführen. Gebäude und Gehölzbestände sind unmittelbar vor einer Beseitigung auf die Bedeutung für höhlenbewohnende Vogelarten sowie auf das Fledermausquartierpotential zu überprüfen. Außerdem sind Verlegungen und Veränderungen von Stillgewässern/Regenrückhaltebecken nur im Spätsommer/Frühherbst vorzunehmen“.