Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 – 2. Änderung für den Bereich „Auf dem Berge – Nordlohne“ wird beschlossen.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Bebauungsplan Nr. 109 für den Bereich „Auf dem Berge – Nordlohne“ im Jahr 2006 mit der Festsetzung von Gewerbegebieten rechtskräftig wurde. Trotz umfangreicher Verhandlungen mit einem Flächenbesitzer zeichnet sich nach Angabe der Liegenschaftsabteilung folgende Situation ab: Nordwestliche Teilflächen des Geltungsbereiches sind auch langfristig nicht zu erwerben; allerdings können nun durch einen Flächentausch nordöstlich gelegene Flächen (Richtung Vechtaer Straße) bis an den Rand des Geltungsbereiches als Gewerbegebiete entwickelt werden. Durch diese Entwicklung ist die Erforderlichkeit der Planung für die nordwestlichen Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 109 nicht mehr gegeben. Der Plangeltungsbereich kann entsprechend reduziert werden. Hiervon betroffene Verkehrsflächen und Wendeanlagen können entfallen. Darüber hinaus soll in einem nördlichen Teilbereich des Plangebietes die maximal zulässige Gebäudehöhe von 15 m auf 12 m reduziert und Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebleiter und Betriebsinhaber ausgeschlossen werden.

 

Um die o. a. Anpassungen zu realisieren, ist eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 erforderlich.

 

Ausschussmitglied Sandmann-Surmann war bei dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht anwesend.