Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Die Verwaltung erläuterte, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 18.02.2014 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. IV "Landwirtschaftliche Hofstelle, Ehrendorfer Straße 7" beschlossen wurde.

 

Anhand einer Präsentation wurde das Plankonzept vorgestellt und erläutert. Festgesetzt werden sollen zwei Sondergebiete (SO 1 und SO 2) mit der Zweckbestimmung Tierhaltung. Im SO 1 sind danach Stallgebäude für die Schweinemast mit max. 1.230 Mastplätzen sowie Stallgebäude für Kälber und Jungrinderaufzucht sowie Bullenmast mit max. 75 Rinder und max. 23 Kälbern zulässig. Im SO 2 sind Stallgebäude für die Schweinemast mit max. 3.298 Mastplätzen, mindestens 3004 Mastplätze davon mit Abluftreinigungsanlage sowie Stallgebäude für Bullenmast mit max. 247 Mastplätzen zulässig.

 

In der Aussprache wurde von verschiedenen Ausschussmitgliedern auf die hohe Nitratbelastung des Grundwassers hingewiesen. Ein Ausschussmitglied wies in diesem Zusammenhang auf das Schreiben eines Gülleverwerters hin.