Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Pferdestalles und einer Bewegungshalle mit Zwischenbau wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Errichtung eines Pferdestalles und einer Bewegungshalle auf dem Betriebsgrundstück der Hofstelle Dreschkamp 15 beantragt wurde. Der Pferdestall hat die Außenabmessungen von 37,13  x 12,74 m. In dem Pferdestall werden 16 Pferdeboxen und die dazugehörigen Nebenräume errichtet. Angebunden wird der Pferdestall durch einen Zwischenbau an die gleichzeitig beantragte Errichtung einer Bewegungshalle für Pferde. Die Bewegungshalle hat die Außenabmessungen von 67,22 x 21,43 m. Auf der Kopfseite des Gebäudes werden weitere zusätzliche Nebenräume zur Nutzung für die Pferdehaltung eingerichtet.

 

Auf der Hofstelle wird eine Schweinmast- sowie eine Sauen- und Ferkelaufzuchtanlage betrieben.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Die Errichtung eines Pferdestalles und einer Bewegungshalle dient einem landwirtschaftlichen Betrieb. Dies ist vom Landkreis Vechta bestätigt worden.

 

Die Hofstelle liegt im Außenbereich der Ortslage Kroge und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.