Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens wird zurückgestellt. Nach Prüfung der ergänzten Unterlagen soll über die Erteilung des Einvernehmens in der nächsten Sitzung des Ausschusses entschieden werden.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Firma Oldenburger Geflügelspezialitäten GmbH & Co. KG (OGS) die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 50 Tonnen Lebensgewicht oder mehr je Tag an der Brägeler Straße 110 beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Erhöhung der täglichen Kapazität/Leistung von 320.000 Stück Geflügel pro Tag auf 432.000 Stück pro Tag bzw. von 864 Tonnen auf 1.166,40 Tonnen je Tag und die Errichtung eines Wasserwerkes.

 

Die von den Bürgerinnen und Bürgern dagegen beim Gewerbeaufsichtsamt vorgebrachten Bedenken wurden in einem Erörterungstermin unter Leitung des Gewerbeaufsichtsamtes mit den Einwendungsführern, Fachleuten des Gewerbeaufsichtsamtes, den beteiligten Behörden und dem Antragsteller und den hinzugezogenen Gutachtern besprochen.

Im Erörterungstermin hat sich gezeigt, dass noch ergänzende Unterlagen einzureichen sind, die die schalltechnische und geruchstechnische Beurteilung sowie die Änderung Stellplatzanlage bereffen.

In der von der Stadt Lohne beauftragten Verkehrsuntersuchung wurden Auswirkungen des Verkehrs der Fa. OGS betrachtet.

 

Nach dem Ergebnis der schalltechnischen und geruchstechnischen Untersuchung werden die gesetzlichen Grenzwerte an allen maßgeblichen Punkten eingehalten.

Die Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass der Kreuzungsbereich Bergweg/Brägeler Straße in der Lage ist, den Mehrverkehr aufzunehmen. Allerdings ist die Einmündung der Straße Am Grevingsberg auf die Brägeler Straße nicht verkehrsgerecht ausgebaut. Die Straße Am Grevingsberg ist im jetzigen Zustand schon nicht für den Begegnungsverkehr geeignet und sollte daher verbreitert werden.

 

In einem Gespräch mit Vertretern des Gewerbeaufsichtsamtes am 16.06.15 haben diese erklärt, dass aus ihrer Sicht die Kapazitätserhöhung nach derzeitiger vorläufiger Bewertung unter Auflagen und Bedingungen genehmigungsfähig sein könnte.

 

Auch der seiner Zeit mit der Firma geschlossene Vertrag über die Begrenzung der Schlachtzahlen kann wohl nicht als Rechtfertigung für eine Versagung des Einvernehmens herangezogen werden. Nach Auffassung einer Fachanwältin für Verwaltungsrecht sei davon auszugehen, dass der Vertrag gegen das Kopplungsverbot verstoße.

 

In der Aussprache machten verschiedene Ausschussmitglieder deutlich, dass es nicht möglich sei, in der heutigen Sitzung über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden. Beanstandet wurde in erster Linie, dass die ergänzten Unterlagen nicht eingesehen werden konnten.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer machte deutlich, dass über die Versagung des Einvernehmens nach Recht und Gesetz zu entscheiden sei. Aufgrund der fehlenden Einsicht in die Unterlagen sie diese Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch schwierig. Die Gutachten sollten daher vom Gewerbeaufsichtsamt zur Verfügung gestellt werden und die Entscheidung über das Einvernehmen in der Sitzung im Juli erfolgen.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte weiter aus, dass der 2004 geschlossene städtebauliche Vertrag gleichwohl zum damaligen Zeitpunkt aus politischer Sicht richtig gewesen sei, da er bis jetzt eine Schlachtzahlerhöhung verhindert habe.