Sitzung: 30.06.2015 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 22/012/2015
Beschlus
Bei
der öffentlichen Einrichtung „Straßenreinigung“ ist der Überschuss in der
Reinigungsklas
Sachverhalt:
Das Kommunalabgabenrecht
schreibt für die o.a. öffentliche Einrichtung vor, dass die Gebühren die Kosten
der Einrichtung decken (Kostendeckungsprinzip). Weichen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulatorischen Kosten ab, so
sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb die
Da sich die voraussichtlichen
Kosten und Erlö
Das Jahre
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Umlagefähige Gesamtkosten |
Gesamt- erlö |
Kostenüber- deckung Kostenunter-deckung |
Kosten- deckungs- grad v. H. |
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Straßenreinigung |
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a)
Reinigungsklas |
100.748,78 € |
101.149,36 € |
400,58 € |
100,40 |
b)
Reinigungsklas |
18.168,38 € |
16.712,86 € |
-1.455,52 € |
91,99 |
Der festgestellte Überschuss bzw. Fehlbetrag in den
Reinigungsklas