Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spielgeräten (Spielgerätesteuer) ist in der anliegenden Fassung zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Lohne erhebt seit dem 01.01.2011 eine Spielgerätesteuer für Geldspielgeräte nach der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spielgeräten (Spielgerätesteuer). Der Steuersatz betrug anfänglich 12 % und wurde zum 01.04.2013 auf 15 % des Einspielergebnisses erhöht. Bundesweit haben inzwischen mehrere Städte den Steuersatz auf 20 % angehoben und die Oberverwaltungsgerichte einiger Bundesländer diesen Satz bereits als zulässig bestätigt. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu diesem Steuersatz gibt es bislang noch nicht.

 

In Niedersachsen erheben die Städte Braunschweig, Celle, Lehrte, Nordhorn, Meppen, Haselünne, Oldenburg und Osnabrück eine Spielgerätesteuer in Höhe von 20 Prozent.

 

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) hat bislang einen Steuersatz von 15 % für zulässig erklärt. In zwei bekannten Fällen haben Spielhallenbetreiber in Braunschweig und Lehrte Klage gegen die Anhebung des Steuersatzes auf 20 % erhoben. Die Verwaltungsgerichte in Braunschweig und Hannover haben die Klage, u. a. auch mit der Begründung, dass ein solcher Steuersatz keine erdrosselnde Wirkung habe, jeweils als unbegründet zurückgewiesen. Auch die eingelegten Beschwerden beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht blieben erfolglos.

 

Die Anzahl der Geldspielgeräte in den Spielhallen und Gaststätten von Lohne ist seit Einführung der neuen Bemessungsgrundlage im Jahr 2011 fast unverändert mit rund 100 Geräten geblieben. Eine Erhöhung des Steuersatzes auf 20 % ist neben der Verbesserung des Ergebnishaushaltes auch als ordnungspolitisches Lenkungsinstrument zur Regelung des Geldspielgerätebestandes in Lohne zu sehen. Sofern sich durch die Anhebung des Steuersatzes die Anzahl der Geldspielgeräte nicht verringert, ist mit einem zusätzlichen Aufkommen von ca. 120.000 € zu rechnen.

 

Die vorgeschlagene Anhebung des Steuersatzes fand allgemeine Zustimmung. Bezüglich einer vorgeschlagenen Zweckbindung der Mehreinnahmen wurde verwaltungsseitig ausgeführt, dass dies haushaltsrechtlich nicht möglich ist, da alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben zur Verfügung stehen müssen.

 

Ein Antrag seitens der Ratsgruppe Lohner, den Steuersatz auf 25 % zu erhöhen, wurde mit 5 Ja- und 9 Neinstimmen abgelehnt.