Sachverhalt:
Die Stadt Lohne
erhebt seit dem 01.01.2011 eine
Spielgerätesteuer für Geldspielgeräte nach der Satzung über die Erhebung einer
Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spielgeräten (Spielgerätesteuer). Der
Steuersatz betrug anfänglich 12 % und wurde zum 01.04.2013 auf 15 % des
Einspielergebnisses erhöht.
Bundesweit haben inzwischen mehrere Städte den Steuersatz auf 20 % angehoben
und die Oberverwaltungsgerichte einiger Bundesländer diesen
Satz bereits als zulässig bestätigt. Eine Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes zu diesem
Steuersatz gibt es bislang noch nicht.
In Niedersachsen erheben die Städte Braunschweig, Celle, Lehrte,
Nordhorn, Meppen, Haselünne,
Oldenburg und Osnabrück eine Spielgerätesteuer in Höhe von 20 Prozent.
Das
Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) hat bislang einen
Steuersatz von 15 % für zulässig erklärt. In zwei bekannten Fällen haben
Spielhallenbetreiber in Braunschweig und Lehrte Klage gegen die Anhebung des
Steuersatzes auf 20 % erhoben. Die Verwaltungsgerichte in Braunschweig und
Hannover haben die Klage, u. a. auch mit der Begründung, dass ein solcher
Steuersatz keine erdrosselnde
Wirkung habe, jeweils als unbegründet zurückgewiesen.
Auch die eingelegten Beschwerden beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht
blieben erfolglos.
Die Anzahl der
Geldspielgeräte in den Spielhallen und Gaststätten von Lohne ist seit Einführung der neuen Bemessungsgrundlage im
Jahr 2011 fast unverändert mit rund 100 Geräten geblieben. Eine Erhöhung des
Steuersatzes auf 20 % ist neben der Verbesserung
des Ergebnishaushaltes auch als ordnungspolitisches Lenkungsinstrument zur Regelung
des Geldspielgerätebestandes in Lohne zu sehen.
Sofern sich durch die Anhebung des Steuersatzes die Anzahl der Geldspielgeräte
nicht verringert, ist mit einem zusätzlichen Aufkommen von ca. 120.000 € zu rechnen.
Die vorgeschlagene
Anhebung des Steuersatzes fand allgemeine Zustimmung. Bezüglich einer
vorgeschlagenen Zweckbindung der Mehreinnahmen wurde verwaltungsseitig ausgeführt, dass dies haushaltsrechtlich
nicht möglich ist, da alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben zur Verfügung
stehen müssen.
Ein Antrag seitens der Ratsgruppe Lohner, den Steuersatz auf 25
% zu erhöhen, wurde mit 5 Ja- und 9 Neinstimmen abgelehnt.