Sitzung: 30.06.2015 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 22/014/2015
Beschlus
Die
Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlo
Sachverhalt:
Die Stadt Lohne
unterhält zur Unterbringung von Obdachlo
Die bisherige
Benutzungs- und Gebührensatzung stammt aus dem Jahr 1992 und bedarf einer
Überarbeitung. Im Rahmen der Neukalkulation der Benutzungsgebühr wurde eine Trennung
zwischen einer Benutzungs- und einer Gebührensatzung vorgenommen. Zukünftig
wird es eine Gebührensatzung und eine Benutzungssatzung für die öffentliche
Einrichtung „Obdachlo
Die neue, wie
bisher personenbezogene, nach dem Kostendeckungsprinzip kalkulierte
Benutzungsgebühr wurde auf der Grundlage von 17 städtischen und 3 angemieteten
Objekten mit tatsächlichen und geschätzten Aufwandswerten errechnet und umfasst
sämtliche Nebenkosten (Verbrauchskosten). Alle Objekte (Wohnungen), in denen
Obdachlo
Die Gebührenkalkulation ergab für die Kategorien folgende Werte pro Person je Monat:
- städtische
Objekte
Kategorie: Mindeststandard / einfache Ausstattung 91,00 €
- städtische
Objekte
Kategorie: über Mindeststandard / gute Ausstattung 147,00 €
- angemietete
Objekte: 179,00 €