Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Die Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Lohne tritt in der anliegenden Fassung in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Lohne unterhält zur Unterbringung von Obdachlosen, Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen eine Vielzahl von Wohnungen (siehe Anlagen 1 bis 3 der zu beschließenden Gebührensatzung) als öffentliche Einrichtung „Obdachlosenunterkünfte“. Die Rechtsbeziehung zwischen der Stadt und dem genannten Personenkreis bezüglich der Wohnung wird nicht durch ein Mietverhältnis, sondern durch eine öffentlich-rechtliche Zuweisungsverfügung geregelt. Entsprechend handelt es sich bei dem Entgelt für die Benutzung der Wohnung nicht um einen Mietzins, sondern um eine Benutzungsgebühr.

 

Die bisherige Benutzungs- und Gebührensatzung stammt aus dem Jahr 1992 und bedarf einer Überarbeitung. Im Rahmen der Neukalkulation der Benutzungsgebühr wurde eine Trennung zwischen einer Benutzungs- und einer Gebührensatzung vorgenommen. Zukünftig wird es eine Gebührensatzung und eine Benutzungssatzung für die öffentliche Einrichtung „Obdachlosenunterkünfte“ geben.

 

Die neue, wie bisher personenbezogene, nach dem Kostendeckungsprinzip kalkulierte Benutzungsgebühr wurde auf der Grundlage von 17 städtischen und 3 angemieteten Objekten mit tatsächlichen und geschätzten Aufwandswerten errechnet und umfasst sämtliche Nebenkosten (Verbrauchskosten). Alle Objekte (Wohnungen), in denen Obdachlose, Aussiedler und ausländische Flüchtlinge untergebracht werden, bilden die öffentliche Einrichtung „Obdachlosenunterkünfte“, wodurch sich das Kostendeckungsprinzip nicht auf die einzelne Wohnung, sondern auf die Gesamtheit aller Wohnungen bezieht. Im Rahmen der Kalkulation wurde eine Aufteilung in städtische und angemietete Objekte vorgenommen, wobei die städtischen Objekte in zwei Ausstattungskategorien eingestuft wurden.


 

Die Gebührenkalkulation ergab für die Kategorien folgende Werte pro Person je Monat:

 

  • städtische Objekte

Kategorie: Mindeststandard / einfache Ausstattung                        91,00 €

 

  • städtische Objekte

Kategorie: über Mindeststandard / gute Ausstattung                    147,00 €

 

  • angemietete Objekte:                                                                  179,00 €