Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Teilnahme am Schulversuch „Islamischer Religionsunterricht“ wird erteilt.

 


Sachverhalt:

 

Die Von-Galen-Schule möchte ab dem 01.08.2009 am Schulversuch „Islamischer Religionsunterricht“ teilnehmen und beantragt die Zustimmung der Stadt Lohne als Schulträgerin. Nach den Erläuterungen zu § 124 des Niedersächsischen Schulgesetzes ist islamischer Religionsunterricht grundsätzlich zulässig. Seit dem Schuljahr 2003/2004 gibt es in Niedersachsen deutschsprachigen islamischen Religionsunterricht im Rahmen von Schulversuchen. Das Niedersächsische Kultusministerium verspricht sich damit einen Beitrag zur Integration.

 

Der Unterricht soll in deutscher Sprache von muslimischen Lehrkräften erteilt werden. Die Zuweisung der Lehrkraft nimmt die Landesschulbehörde vor. Der Schulversuch bedarf zur Einführung der Zustimmung der Stadt Lohne als Schulträgerin und der Genehmigung des Niedersächsischen Kultusministeriums.

 

Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, das Einvernehmen zur Teilnahme am Schulversuch „Islamischer Religionsunterricht“ zu erteilen.

 

Auf Anfrage wurde erläutert, dass während der Versuchsphase die Schulbezirkseinteilung weiterhin gilt und erst bei einer festen Einrichtung des islamischen Religionsunterrichtes Umschulungsanträge zur Von-Galen-Schule gestellt werden könnten, um an diesem Religionsangebot teilzunehmen.

 

Weiter wurde erklärt, dass die Dauer der Versuchsphase und die Auswahl der Lehrkräfte durch die Genehmigungsbehörde bzw. die Landesschulbehörde geregelt werden.