Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Grundschule gibt für jedes Kind am Ende des 4. Schuljahres eine Empfehlung für den Besuch der weiterführenden Schule. An diese Empfehlung sind die Eltern jedoch nicht gebunden, sondern sie entscheiden, welche Schule ihr Kind besuchen soll, was letztlich die große Unbekannte hinsichtlich der Entwicklung der Schulen im Sekundarbereich I ist. Die Schullaufbahnempfehlungen der Grundschulen sowie das Anmeldeverhalten der Eltern im Juli 2008 waren allen Ausschussmitgliedern mit der Einladung zugegangen.

 

Aus dem Anmeldeverhalten der Eltern und den Gesamtjahrgangszahlen der Grundschulen bzw. der noch einzuschulenden Kinder lässt sich eine Prognose der zu erwartenden Schülerzahlen sowohl für die Hauptschule als auch für die Realschulen für die nächsten 10 Jahre ermitteln. Die sich aus dem durchschnittlichen Anmeldeverhalten der letzten 3 Jahre ergebenden Jahrgangsstärken für die weiterführenden Schulen der Stadt Lohne waren ebenfalls der Einladung beigefügt.

 

Stadtamtsrätin Heidkamp erläuterte die Aufstellungen. Hinsichtlich der Wahl der weiterführenden Schule zeichnet sich die bisherige Tendenz, Kinder entgegen der Schullaufbahnempfehlung bei der nächst höheren Schule anzumelden, weiterhin ab. Unter der Voraussetzung, dass sich die Eltern auch zukünftig ähnlich verhalten wie in den vergangenen 3 Jahren, kann die Stegemannschule in den Jahren 2009 bis 2016 jeweils 3 Klassen im 5. Schuljahr (drei Züge) erwarten, in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 2 Klassen, die Realschule Meyerhofstraße in den Jahren 2009 bis 2018 jeweils 3 Klassen und die Albert-Schweitzer-Realschule jeweils 2 Klassen im 5. Schuljahr.

 

Die Schulen der Stadt Lohne im Sekundarbereich I können diese Klassenzahlen in ihrem Gebäude unterbringen und sind damit auch gut ausgelastet.

 

Auf eine Anfrage zur Anzahl der Schulwechsler in die nächst niedrigere Schulform wurde verwaltungsseitig erläutert, dass es in nahezu allen Jahrgängen Rückläufer gibt. Im Verlauf der Diskussion wurde auch auf Aufsteiger in die nächst höhere Schulform hingewiesen.