Beschluss:
Die sich aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2014 ergebenden Überschüsse in Höhe von 1.678.032,28 € und 956.795,05 € werden den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
An der Beratung und
der Beschlussfassung über die Entlastungserteilung wirkte Bürgermeister
Gerdesmeyer wegen Befangenheit nicht mit.
Stellvertretender
Ausschussvorsitzender Thobe trug die Empfehlung des Finanzausschusses vor.
Über den
Jahresabschluss 2014 einschließlich der Erteilung der Entlastung und die
Verwendung des Jahresergebnisses wurde getrennt abgestimmt.
Beschluss:
Gemäß § 129 NKomVG
wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen und die
Entlastung erteilt.
einstimmig
beschlossen
Ja-Stimmen: 30