Beschluss:
Die zweite Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den
Betrieb von Spielgeräten (Spielgerätesteuer) wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit durch eine Sperrzeitregelung die Öffnungszeiten von Spielhallen eingeschränkt werden können und hierüber im zuständigen Ausschuss zu berichten.
Stellvertretender
Ausschussvorsitzender Thobe trug die Empfehlung des Finanzausschusses vor.
Sprecher aller
Gruppierungen im Rat begrüßten die Neuregelung als gesellschaftspolitisches
Signal. Ratsherr Blömer beantragte darüber hinaus, den Steuersatz auf 25 % zu
erhöhen, um damit eine Vorreiterrolle einzunehmen und gegebenenfalls auch
gerichtlich überprüfen zu lassen. Hierüber entstand eine kontroverse
Diskussion, weil ein so hoher Steuersatz von der derzeitigen Rechtssprechung
nicht bestätigt ist.
Ratsfrau Klee regte an, die Öffnungszeiten von Spielhallen über eine Sperrzeitregelung einzuschränken. Im Hinblick auf die Prüfung einer Sperrzeitverlängerung, zog Ratsherr Blömer seinen Antrag zurück.