Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Beschluss:

 

Die zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spielgeräten (Spielgerätesteuer) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit durch eine Sperrzeitregelung die Öffnungszeiten von Spielhallen eingeschränkt werden können und hierüber im zuständigen Ausschuss zu berichten.


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Thobe trug die Empfehlung des Finanzausschusses vor.

Sprecher aller Gruppierungen im Rat begrüßten die Neuregelung als gesellschaftspolitisches Signal. Ratsherr Blömer beantragte darüber hinaus, den Steuersatz auf 25 % zu erhöhen, um damit eine Vorreiterrolle einzunehmen und gegebenenfalls auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Hierüber entstand eine kontroverse Diskussion, weil ein so hoher Steuersatz von der derzeitigen Rechtssprechung nicht bestätigt ist.

Ratsfrau Klee regte an, die Öffnungszeiten von Spielhallen über eine Sperrzeitregelung einzuschränken. Im Hinblick auf die Prüfung einer Sperrzeitverlängerung, zog Ratsherr Blömer seinen Antrag zurück.