Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Schreiben an das Gewerbeaufsichtsamt darauf hinzuweisen, dass der Rat der Stadt Lohne der Auffassung ist, die Gesamtmaßnahme der Firma Wiesenhof bedürfe einer Umweltverträglichkeitsprüfung.


Ein schriftlich eingereichter Antrag der Ratsgruppe Lohner war allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugegangen.

 

Der Sprecher der Ratsgruppe Lohner erläuterte in seiner Begründung die umfangreiche Vorklärung der Abwässer. Nach Ansicht der Ratsgruppe sei die Gesamtmaßnahme so umfänglich, dass sie einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfe. Er bat den Rat um eine Beschlussfassung, für die Gesamtmaßnahme Umbau und Erweiterung eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu beantragen. Städt. Oberrat Kröger erläuterte dazu die Sichtweise des Gewerbeaufsichtsamtes, wonach für die Abwasserbehandlungsanlage keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, weil die Abwässer nicht in ein öffentliches Gewässer sondern in eine Kläranlage eingeleitet werden. Gleichwohl sei für das gesamte Erweiterungsvorhaben eine Vorprüfung nach den Vorschriften des UVPG erforderlich. Materiell werde dies in der Genehmigungsentscheidung dargestellt.

Ergänzend wies er auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hin, wonach Gemeinden nicht berechtigt sind, über die Anrufung der Verwaltungsgerichte die für die Wahrung öffentlicher Belange jeweils zuständigen staatlichen Stellen zu kontrollieren.

 

Der Sprecher der Ratsgruppe Lohner modifizierte daraufhin den Antrag: Die Verwaltung solle sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden mit dem Hinweis, der Rat der Stadt Lohne sei der Auffassung, dass für die gesamte Maßnahme Umbau und Erweiterung eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei.

Ein solcher Antrag des Rates habe größeres Gewicht als der eines einzelnen. Verschiedene Redner schlossen sich dieser Sichtweise an.

Ein Sprecher gab zu bedenken, dass dann möglicherweise auch eine Beratung in der kommenden Sitzung des Bauausschusses nicht möglich sei.