Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der Erhöhung der Schlachtkapazität und der Ausnahme vom Bebauungsplan für die Wasseraufbereitungsanlage wird unter der Bedingung erteilt, dass die Antragstellerin sich verpflichtet, die vom Verkehrsgutachten empfohlenen Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen und die  nach dem Konzept erforderlichen Stellplätze auf vorhandenen Flächen dauerhaft schafft.


 

Die Verwaltung erläuterte unter Hinweis auf die Beratung am 23.06.2015 im Bauausschuss, dass die Firma Oldenburger Geflügelspezialitäten GmbH & Co. KG (OGS) die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 50 Tonnen Lebensgewicht oder mehr je Tag an der Brägeler Straße 110 beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Erhöhung der täglichen Kapazität/Leistung von 320.000 Stück Geflügel pro Tag auf 432.000 Stück pro Tag bzw. von 864 Tonnen auf 1.166,40 Tonnen je Tag sowie die Errichtung einer Wasseraufbereitungsanlage.

 

Die Verwaltung wies auf den an alle Ratsmitglieder übersandten Prüfbogen des Gewerbeaufsichtsamtes zur Umweltverträglichkeitsprüfung hin. Danach kommt das  Gewerbeaufsichtsamt zu dem Ergebnis, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Einvernehmen zu der Erhöhung der Schlachtkapazität und zu der Ausnahme vom Bebauungsplan für die Wasseraufbereitungsanlage zu erteilen unter der Bedingung, dass die Firma die vom Verkehrsgutachter empfohlenen Maßnahmen auf eigene Kosten umsetzt und die nach dem Konzept erforderlichen Stellplätze auf vorhandenen Flächen schafft und durch Baulast absichert.

 

In der Aussprache wandten sich verschiedene Ausschussmitglieder gegen die Erteilung des Einvernehmens.

 

Ein Ausschussmitglied vertrat die Auffassung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung sehr wohl erforderlich sei.

 

Ein Ausschussmitglied bemängelte, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen sehr fachspezifisch seien. Dazu verwies ein anderes Ausschussmitglied auf die jeweiligen Zusammenfassungen und führte aus, dass die einzelnen Richtwerte nicht überschritten werden.

 

Ein anderes Ausschussmitglied wies ebenfalls darauf hin, dass die Richtwerte nicht überschritten werden und schlug vor, im Bereich der neu geplanten Parkplätze einen Bebauungsplan aufzustellen, um dort eine betriebliche Entwicklung in Richtung Produktion zu verhindern.

 

Ein Ausschussmitglied führte aus, dass seit der Herausnahme der Flächen aus dem LSG im Jahr 2010 für den B-Plan Nr. 130 Stück für Stück in Richtung einer Schlachtzahlerhöhung hingearbeitet worden sei. Seiner Zeit sollten dort nur Parkplätze entstehen.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder vertraten die Auffassung, dass die Firma OGS aufgrund des städtebaulichen Vertrages die moralische Verpflichtung habe, auf eine Erhöhung der Schlachtzahlen zu verzichten.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte dazu aus, dass über die Versagung des Einvernehmens nach Recht und Gesetz zu entscheiden sei. Dabei sei die Erteilung des Einvernehmens der Stadt Lohne nur ein kleiner Teil in dem gesamten Verfahren und könne gegebenenfalls auch ersetzt werden. Der seiner Zeit geschlossene städtebauliche Vertrag habe bis jetzt eine Schlachtzahlerhöhung verhindert, gleichwohl sei er rechtlich nicht ausreichend, um eine Versagung des Einvernehmens zu begründen.