Beschluss: zurückgestellt

 

Zu den in der Anfrage der SPD angesprochenen Fragen hinsichtlich der Verkehrsanbindung/Verkehrsbelastung und der Versorgungssituation verursacht durch das neue Baugebiet „An den Schanzen/’Westlich Brägeler Pickerweg“ ist folgendes festzustellen:

 

Bezogen auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen wurde eine erste Abschätzung angefertigt, die sowohl den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 150 wie auch des südlichen Erweiterungsbereiches mit umfasst. Danach ist durch das gesamte neue Wohngebiet ein zusätzliches tägliches Verkehrsaufkommen von ca. 1.100 Kfz-Fahrten (Summe der Zu- und Abfahrten) zu erwarten. In der Spitzenstunde des Tages ist mit ca. 110 Fahrten zu rechnen.

 

Um das bestehende Wohngebiet nicht zusätzlich zu belasten, sollte der gesamte Kfz-Verkehr zur Erschließung des Plangebietes nicht durch die vorhandenen Wohngebiete, sondern ausschließlich über den Brägeler Pickerweg abgeleitet werden. Die Straße „An den Schanzen“ wird deshalb im Bereich des Bebauungsplans Nr. 150 für den Kfz-Verkehr gesperrt.

 

Zur sicheren Anbindung des Plangebietes an das vorhandene Straßennetz ist der Ausbau des Brägeler Pickerweges bis zur Kreisstraße K 265 (Landwehrstraße) erforderlich. Eine Nutzung der vorhandenen Wohnstraße An der Landwehr sollte unterbleiben, da hierdurch eine erhebliche Beeinträchtigung der Anlieger entstehen würde. Zudem wäre auch hier ein Ausbau der Einmündung in die Landwehrstraße notwendig.

 

Zur Anbindung des Plangebietes an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz (Landwehrstraße K 265) ist der Ausbau des Brägeler Pickerweges vorgesehen. Nach einem Vorentwurf ist ein Straßenquerschnitt von insgesamt 12 m erforderlich. Bei einer Gesamtlänge des Ausbauabschnitts von 425 m ist mit Kosten in Höhe von 425.000,-€ (Netto) zu rechnen.

 

Die Versorgungssituation mit Kindergärten, Grundschulen, weiterführenden Schulen und Lebensmittelläden sind in der beiliegender Karte eingetragen. Die nächstgelegenen Kindergärten sind zu Fuß oder per Rad in 1,7 bis 2 km zu erreichen, die Grundschulen in ca. 1,4 bis 1,9 km Entfernung.

 

Die Schürmannstraße als Teil des Schulwegs zur Von-Galen-Schule ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Radwege sind somit nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. In Tempo-30-Zonen sind generell keine Beschilderungen nach Straßenverkehrsordnung (Halteverbote, Radwege etc.) vorgesehen.

 

Für die Überquerung des Bergweges ist in Höhe der Einmündung der Josefstraße eine Fußgängerampel vorhanden. Für diese gibt es auch bei zunehmenden Schülerzahlen keine Kapazitätsobergrenzen.

 

Die beiden größeren Lebensmittelmärkte sind 2,0 km entfernt, ein Bäcker und ein kleiner Lebensmittelladen in 1,5 bzw. 0,7 km. Diese Entfernungen sind zumutbar, wenn vielleicht auch nicht wohnungsnah. Die Konzeption des Bebauungsplanes Nr. 150 bietet aber mit seiner Gemeinbedarfsbedarfsfläche auch die Möglichkeit, auf eine entsprechende Nachfrage zu reagieren (mit z.B. einer Kindertagesstätte). Auch lässt die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet Spielraum für gewerbliche Nutzungen, wie z.B. Kiosk, Bäcker. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in der Vergangenheit nahezu alle Standorte für kleine Nahversorger in Wohngebieten nicht genutzt oder nach kurzer Zeit wieder aufgegeben worden sind wie z.B. die Filiale eines Lohner Bäckers im Baugebiet 108C an der Ecke Wangerooger Straße / Jägerstraße. Der Strukturwandel im Einzelhandel hat auch zum Niedergang dieser Sparte der kleinen Nahversorger geführt. Das wird u.a. auch daran deutlich, dass im Wohnquartier südlich der Landwehrstraße und östlich des Bergwegs früher vier sogenannte „Tante Emma Läden“ vorhanden waren, von denen noch einer (halbtags) tätig ist.

 

Alternative Standorte für eine Lebensmittelversorgung oder einen Nahversorger wären sicherlich eher am Bergweg oder im östlichen Abschnitt der Landwehrstraße sinnvoll. Hier wäre ggf. zu überlegen, wie die Stadt unterstützend oder planerisch steuernd eingreifen könnte. Allerdings ist eine Verbesserung der Versorgungssituation im engeren Umfeld des Plangebietes und auch des weiteren Bereiches ohne private Initiativen nicht leistbar.