Sitzung: 28.07.2015 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 61/124/2015
Zu den in der
Anfrage der SPD angesprochenen Fragen hinsichtlich der
Verkehrsanbindung/Verkehrsbelastung und der Versorgungssituation verursacht
durch das neue Baugebiet „An den Schanzen/’Westlich Brägeler Pickerweg“ ist
folgendes festzustellen:
Bezogen auf das
zu erwartende Verkehrsaufkommen wurde eine erste Abschätzung angefertigt, die
sowohl den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 150 wie auch des südlichen
Erweiterungsbereiches mit umfasst. Danach ist durch das gesamte neue Wohngebiet
ein zusätzliches tägliches Verkehrsaufkommen von ca. 1.100 Kfz-Fahrten (Summe
der Zu- und Abfahrten) zu erwarten. In der Spitzenstunde des Tages ist mit ca.
110 Fahrten zu rechnen.
Um das bestehende
Wohngebiet nicht zusätzlich zu belasten, sollte der gesamte Kfz-Verkehr zur
Erschließung des Plangebietes nicht durch die vorhandenen Wohngebiete, sondern
ausschließlich über den Brägeler Pickerweg abgeleitet werden. Die Straße „An
den Schanzen“ wird deshalb im Bereich des Bebauungsplans Nr. 150 für den
Kfz-Verkehr gesperrt.
Zur sicheren
Anbindung des Plangebietes an das vorhandene Straßennetz ist der Ausbau des
Brägeler Pickerweges bis zur Kreisstraße K 265 (Landwehrstraße) erforderlich.
Eine Nutzung der vorhandenen Wohnstraße An der Landwehr sollte unterbleiben, da
hierdurch eine erhebliche Beeinträchtigung der Anlieger entstehen würde. Zudem
wäre auch hier ein Ausbau der Einmündung in die Landwehrstraße notwendig.
Zur Anbindung des
Plangebietes an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz (Landwehrstraße
K 265) ist der Ausbau des Brägeler Pickerweges vorgesehen. Nach einem
Vorentwurf ist ein Straßenquerschnitt von insgesamt 12 m erforderlich. Bei
einer Gesamtlänge des Ausbauabschnitts von 425 m ist mit Kosten in Höhe
von 425.000,-€ (Netto) zu rechnen.
Die
Versorgungssituation mit Kindergärten, Grundschulen, weiterführenden Schulen
und Lebensmittelläden sind in der beiliegender Karte eingetragen. Die
nächstgelegenen Kindergärten sind zu Fuß oder per Rad in 1,7 bis 2 km zu
erreichen, die Grundschulen in ca. 1,4 bis 1,9 km Entfernung.
Die
Schürmannstraße als Teil des Schulwegs zur Von-Galen-Schule ist als
Tempo-30-Zone ausgewiesen. Radwege sind somit nicht vorgesehen und auch nicht
erforderlich. In Tempo-30-Zonen sind generell keine Beschilderungen nach
Straßenverkehrsordnung (Halteverbote, Radwege etc.) vorgesehen.
Für die
Überquerung des Bergweges ist in Höhe der Einmündung der Josefstraße eine
Fußgängerampel vorhanden. Für diese gibt es auch bei zunehmenden Schülerzahlen
keine Kapazitätsobergrenzen.
Die beiden
größeren Lebensmittelmärkte sind 2,0 km entfernt, ein Bäcker und ein
kleiner Lebensmittelladen in 1,5 bzw. 0,7 km. Diese Entfernungen sind
zumutbar, wenn vielleicht auch nicht wohnungsnah. Die Konzeption des
Bebauungsplanes Nr. 150 bietet aber mit seiner Gemeinbedarfsbedarfsfläche
auch die Möglichkeit, auf eine entsprechende Nachfrage zu reagieren (mit z.B.
einer Kindertagesstätte). Auch lässt die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet
Spielraum für gewerbliche Nutzungen, wie z.B. Kiosk, Bäcker. Dabei ist allerdings
zu berücksichtigen, dass in der Vergangenheit nahezu alle Standorte für kleine
Nahversorger in Wohngebieten nicht genutzt oder nach kurzer Zeit wieder
aufgegeben worden sind wie z.B. die Filiale eines Lohner Bäckers im Baugebiet
108C an der Ecke Wangerooger Straße / Jägerstraße. Der Strukturwandel im
Einzelhandel hat auch zum Niedergang dieser Sparte der kleinen Nahversorger
geführt. Das wird u.a. auch daran deutlich, dass im Wohnquartier südlich der
Landwehrstraße und östlich des Bergwegs früher vier sogenannte „Tante Emma
Läden“ vorhanden waren, von denen noch einer (halbtags) tätig ist.
Alternative
Standorte für eine Lebensmittelversorgung oder einen Nahversorger wären
sicherlich eher am Bergweg oder im östlichen Abschnitt der Landwehrstraße
sinnvoll. Hier wäre ggf. zu überlegen, wie die Stadt unterstützend oder
planerisch steuernd eingreifen könnte. Allerdings ist eine Verbesserung der
Versorgungssituation im engeren Umfeld des Plangebietes und auch des weiteren
Bereiches ohne private Initiativen nicht leistbar.