Sitzung: 28.07.2015 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Auf entsprechende Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass es sich bei den kleinen VZ 205 (Vorfahrt gewähren im Bereich des Radwegs) an den Kreisverkehren um reguläre Verkehrszeichen handele.