Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage als Ersatzbau wird erteilt.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage als Ersatzbau für ein älteres Wohn-/Geschäftshaus beantragt sei. Der Ersatzbau wird mit 1 ca. Meter Abstand neben dem derzeit bestehenden Wohnhaus errichtet. Der Altbau wird abgebrochen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Der Ersatz des abzubrechenden Gebäudes ist zulässig, da nach Auffassung des Landkreises Vechta eine Sanierung unwirtschaftlich ist.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Kroge und wird im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.