Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Beschaffen von geeigneten Wohncontainern als vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit wird zugestimmt.
  2. Es werden eine weitere sozialpädagogische Fachkraft und eine Fachkraft für die Leistungsabteilung eingestellt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Ausführung der grundsätzlich beschlossenen bis zu drei Wohnmöglichkeiten, Flächen zu finden, auf denen die Stadt, Gewobau mbH oder private Investoren zu günstigen Konditionen Wohnraum schaffen sollen.

 


Sachverhalt:

 

Der mit Schreiben vom 21.09.2015 gestellte Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zur Flüchtlingsproblematik könnte nach Erweiterung der Tagesordnung beraten werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Die Verwaltung erläuterte den Stand der Dinge.

 

Der Sozialamtsleiter stellte in Bezug auf die Deutschkurse vor, dass für die Schüler der Sekundarstufe I ein Projekt geplant sei, ähnlich wie in den Grundschulen, in denen alle weiterführenden Schulen in unterschiedlichem Maße beteiligt werden (z.B. durch Aufnahme von nicht deutsch sprechenden Schülern oder durch zur Verfügung stellen von Lehrpersonal).

Bei den Bildungsträgern bemüht man sich ebenfalls um die Ausweitung der Sprachkurse.

 

Vorschulkinder könnten alle einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Der Landkreis Vechta teilte hierzu mit, dass die Elternbeiträge im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen werden können.

 

Für die soziale Betreuung steht seit dem 01.04.2015 eine sozialpädagogische Fachkraft zur Verfügung. Sie betreut derzeit ca. 140-150 dezentral untergebrachte Personen. Auf Grund der steigenden Anzahl an zugewiesenen Asylbewerbern sei hier und auch im Bereich der Gewährung von Sozialleistungen je eine weitere Fachkraft erforderlich.

 

Die als weitere Unterbringungsmöglichkeit geplanten Wohncontainer wurden dem Ausschuss mit einem entsprechenden Lageplan vorgestellt. Der Lieferauftrag ist hierfür bereits erteilt. Mitte bis Ende November sollen die Wohncontainer aufgestellt sein. Es entstehen pro Bewohner Mietkosten von ca. EUR 290,00 im Monat. Die Mietkosten werden voraussichtlich im Rahmen der Sozialleistungsgewährung erstattet. Die Mietdauer beträgt zunächst 2 Jahre.

 

Der Bürgermeister betonte, dass eine derartige Lösung erforderlich sei. Man könne zwar sehr wahrscheinlich die angekündigten Flüchtlinge bis Ende Januar dezentral unterbringen, man bräuchte aber mittelfristig weitere Unterbringungsmöglichkeiten.

 

Der Ausschuss diskutierte auch die Wohnsituation für die Flüchtlinge im Anschluss an die Asylverfahren und wies darauf hin, dass dringend kostengünstiger Wohnraum benötigt werde und der soziale Wohnungsbau intensiviert werden soll.