Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben Ludger Pagenstert, Dinklager Landstraße 49, 49393 Lohne, auf Umbau / Erweiterung einer Remise zum Schweinestall mit Neubau von zwei weiteren Schweineställen mit Filteranlagen sowie den Nebenanlagen wird erteilt.


Das Bauvorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Der Landwirt Ludger Pagenstert hat den Umbau und die Erweiterung einer vorhandenen Remise zu einem Schweinestall sowie den Neubau eines Schweinestalles mit insgesamt 3.880 Mastplätzen beantragt. Damit können dann auf der Hofstelle 7.094 Mastschweine gehalten werden, 28.000 Hähnchen und 264 Rinder.

 

Neben der Baugenehmigung für die Stallanlagen hat Herr Pagenstert eine Baugenehmigung für die erforderlichen Nebenanlagen wie Futtermittelsilo, Verladerampe und für Bioflächenfilter beantragt.

 

Aufgrund der Größenordnung unterliegt die Anlage dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

 

Zurzeit liegen die Antragsunterlagen öffentlich aus. Neben der Möglichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abzugeben, ist gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen für dieses Vorhaben erforderlich.

 

Eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens ist nur aus den in den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB genannten Gründen zulässig.

Da es sich hier um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs.1 Nr. 4 BauGB handelt, ist das Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Zu den öffentlichen Belangen gehört auch die Auswirkung der Anlage auf die Umwelt. Nach der vorgelegten Umweltverträglichkeitsstudie beeinträchtigt die Anlage zwar die Umwelt, aber nicht in dem Maße, dass sie dem öffentlichen Belang „Umwelt“ absolut gegenübersteht.

 

In der Aussprache wurde von der Verwaltung erläutert, dass die immissionsschutzrechtlichen Belange derartiger Vorhaben als Einzelfallprüfung abgearbeitet werden. Bürgermeister Niesel wies darauf hin, dass solche Anlagen möglichst in Hofnähe zugelassen werden sollten, um einer Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken.