Sitzung: 12.11.2015 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 22/017/2015
Beschlus
Die Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung ist in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung ist aus folgenden Gründen erforderlich:
a) Laut Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 betragen die kostendeckenden
Gebühren für die
Reinigungsklasse Nr. 1 1,25 €/m Straßenfront,
Reinigungsklasse Nr. 3 11,64 €/m Straßenfront.
Die Gebührensätze für das Jahr 2016 können daher wie folgt festgelegt werden:
Reinigungsklasse Nr. 1 1,25 €
Reinigungsklasse Nr. 3 11,64 €
b)
In
§ 8 der Straßenreinigungsgebührensatzung (Entstehen und Ende der
Gebührenpflicht) fehlt als satzungsrechtliche Anforderung, dass der Erhebungszeitraum
für die Straßenreinigungsgebühr das Kalenderjahr ist.
Die §§ 4 und 8 der
Straßenreinigungsgebührensatzung sind entsprechend zu ändern.