Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussempfehlung

 

Die Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung ist in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Die Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung ist aus folgenden Gründen erforderlich:

a)    Laut Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 betragen die kostendeckenden

       Gebühren für die

 

       Reinigungsklasse Nr. 1                         1,25 €/m Straßenfront,

       Reinigungsklasse Nr. 3                       11,64 €/m Straßenfront.

 

Die Gebührensätze für das Jahr 2016 können daher wie folgt festgelegt werden:

 

       Reinigungsklasse Nr. 1                         1,25 €

       Reinigungsklasse Nr. 3                       11,64 €

 

b)    In § 8 der Straßenreinigungsgebührensatzung (Entstehen und Ende der Gebührenpflicht) fehlt als satzungsrechtliche Anforderung, dass der Erhebungszeitraum für die Straßenreinigungsgebühr das Kalenderjahr ist.

 

Die §§ 4 und 8 der Straßenreinigungsgebührensatzung sind entsprechend zu ändern.