Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, die derzeit gültige Richtlinie der Stadt Lohne zur Förderung des Wohnungsbaues für Familien bis zum 31.12.2018 zu verlängern.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 20.04.1994 eine Richtlinie zur Förderung des eigengenutzten Wohnraumes für Familien mit Kindern durch die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke im Wege von Erbbaurechten sowie durch Zuschüsse zum Kaufpreis für solche Grundstücke beschlossen. Diese am 01.05.1994 in Kraft getretene Richtlinie war zunächst bis zum 31.12.1996 befristet und wurde zwischenzeitlich mehrmals verlängert, zuletzt bis zum 31.12.2015. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Lohne in seiner Sitzung am 29.04.2003 auch den Kauf städt. Erbbaugrundstücke durch die jeweiligen Erbbauberechtigen in die Richtlinie mit einbezogen. 2013 - 2015 wurden nach Maßgabe der Richtlinie an 22 Familien insgesamt 104.468,10 € an Zuschüssen zum Kaufpreis gezahlt (2011 = 14.455,74 €; 2012 = 24.571,56, 2013 = 63.525,52 €, 2014 = 23.054,56 €, 2015 = 17.888,02 €).

 

Die Richtlinie der Stadt Lohne zur Förderung des Wohnungsbaues für Familien hat sich in der jetzigen Fassung bewährt. Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Geltungsdauer nunmehr um 3 Jahre bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Die heute geltende Einkommensregelung sollte unverändert bleiben. Eine Kopie der aktuellen Richtlinie ist als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen der Diskussion beantragte Ausschussmitglied Latal wegen der zwischenzeitlichen Inflation eine Anpassung der in der Richtlinie enthaltenen Einkommensgrenzen um 5 %.

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 9  , Enthaltungen: 0 

 

Daraufhin wurde über folgende Beschlussempfehlung abgestimmt: