Sitzung: 12.11.2015 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 51/039/2015
Beschlussvorschlag:
Die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung (der Schüler) sind ab dem 01.01.2016 in Anlehnung an die Elternbeitragsordnung des BMO wie vorgeschlagen anzupassen.
Sachverhalt:
Nach dem Nds. Ge
Die
Die Elternbeiträge wurden derzeit
in Anlehnung an die „Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von
Kindergartenplätzen in den Katholischen Tage
Die Ferienbetreuung (für Schüler)
gleicht der Betreuung in einem Kinderhort. Es erscheint daher sinnvoll, die
Elternbeiträge dementsprechend zu erheben. Die Elternbeiträge für die
Ferienbetreuung sind jedoch aus praktischen Gründen auf einen Betrag pro Betreuungstag
umzurechnen, weil das Betreuungsangebot oft nur tagewei
Unter Berücksichtigung der neuen Elternbeitragsordnung (Hortbeitrag für 12 Monate, geteilt durch 52 Wochen, geteilt durch 5 Tage, gerundet) ergeben sich folgende angepasste Beiträge:
Einkommen Hortbeitrag Elternbeitrag (Elternbeitrag
in
Euro in Euro in Euro / neu in Euro / bisher)
bis 26.000 122 5,50 (5,50)
bis 34.000 148 7,00 (6,50)
bis 44.000 188 8,50 (8,50)
bis 57.000 232 10,50 (10,00)
bis 68.000 279 13,00 (12,50)
ab 68.001 311 14,00 (13,50)
Der Geschwistertarif wird entsprechend der Elternbeitragsordnung gewährt (zurzeit 30 % für das zweite Kind und 50 % für das dritte und jedes weitere Kind).