Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung (der Schüler) sind ab dem 01.01.2016 in Anlehnung an die Elternbeitragsordnung des BMO wie vorgeschlagen anzupassen.


Sachverhalt:

 

Nach dem Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) soll in der Regel auch während der Schulferien eine Betreuung der Kinder sichergestellt werden (§ 8 Abs. 3).

 

Dieses Angebot wird in Lohne seit den Sommerferien 2003 unterbreitet und wurde bisher mit guter Nachfrage in Anspruch genommen.

 

Die Elternbeiträge wurden derzeit in Anlehnung an die „Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen in den Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Offizialatsbezirk Oldenburg“ (kurz: Elternbeitragsordnung BMO) errechnet, betragsmäßig gerundet und festgelegt. Im Rahmen einer allgemeinen Anpassung der Elternbeiträge wurden die Elternbeiträge pauschal zum 01.08.2015 um 5 % erhöht.

 

Die Ferienbetreuung (für Schüler) gleicht der Betreuung in einem Kinderhort. Es erscheint daher sinnvoll, die Elternbeiträge dementsprechend zu erheben. Die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung sind jedoch aus praktischen Gründen auf einen Betrag pro Betreuungstag umzurechnen, weil das Betreuungsangebot oft nur tageweise in Anspruch genommen wird.

 

Unter Berücksichtigung der neuen Elternbeitragsordnung (Hortbeitrag für 12 Monate, geteilt durch 52 Wochen, geteilt durch 5 Tage, gerundet) ergeben sich folgende angepasste Beiträge:

 

Einkommen                 Hortbeitrag                  Elternbeitrag               (Elternbeitrag

in Euro                         in Euro                         in Euro / neu                in Euro / bisher)

bis 26.000                           122                                 5,50                                 (5,50)

bis 34.000                           148                                 7,00                                 (6,50)

bis 44.000                           188                                 8,50                                 (8,50)

bis 57.000                           232                               10,50                               (10,00)

bis 68.000                           279                               13,00                               (12,50)

ab 68.001                            311                               14,00                               (13,50)

 

Der Geschwistertarif wird entsprechend der Elternbeitragsordnung gewährt (zurzeit 30 % für das zweite Kind und 50 % für das dritte und jedes weitere Kind).