Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die begrünte Lärmschutzwand wird wie ausgeführt ausgeschrieben. Das Ergebnis der Ausschreibung wird mit der Wertung der Angebote dem Ausschuss zur letztendlichen Entscheidung vorgelegt. Die Kosten der Lärmschutzwand sind dann im Nachtragshaushalt 2009 bereitzustellen.

 


 

Von der Verwaltung wurde erläutert, dass zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte im B-Plan 26 D laut Gutachten eine Lärmschutzwand parallel zur Langweger Straße – K269 –, in einer Bauhöhe von 3,00 Meter über Fahrbahnhöhe, erforderlich ist.

 

Die Lärmschutzwand sollte bei möglichst geringer Grundfläche mit einer winterfesten, immergrünen Bepflanzung so gut wie möglich in die Landschaft eingefügt werden und nachhaltig geringe Unterhaltungskosten verursachen. Der Kern aus dauerhaft beständigem Baumaterial kann z. B. aus Betonfertigteilen, ähnlich der Wand an der Nordtangente, für die bisher keine Unterhaltungskosten angefallen sind, bestehen. Eine Verblendung mit Ziegeln ist durch die Begrünung mit selbstklimmenden Pflanzen (z. B. Efeu) nicht erforderlich, die Oberfläche muss für Selbstklimmer geeignet sein. Nach der Anwuchsphase ist diese „grüne Wand“ durchgängig geschlossen und verursacht dauerhaft keine zusätzlichen Kosten. In Ergänzung hierzu kann mit Zustimmung des Landkreises Vechta zur zusätzlichen Auflockerung eine einzeilige Bepflanzung aus Bäumen und Sträuchern vor der Lärmschutzwand erfolgen.

 

Im Zuge der Ausschreibung sind Nebenangebote der konstruktiven Ausbildung des Wandkernes unter den oben angeführten Grundsätzen ausdrücklich erwünscht, um ein breit gestreutes Angebotsspektrum zu erhalten, die dann unter Berücksichtigung der Vorgaben gewertet werden.

 

In der Aussprache wurde von der Verwaltung deutlich gemacht, dass die Errichtung der Lärmschutzwand aufgrund der heutigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sei. Alternativen wie z. B. eine Holz-/Betonkonstruktion sollen nicht in Erwägung gezogen werden da die Lärmschutzwand von einem Grünmantel umschlossen sein soll.