Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Status als Bekenntnisgrundschule wird für die sechs Lohner Grundschulen derzeit nicht verändert.


An allen Grundschulen in der Stadt Lohne haben Abstimmungen der Erziehungsberechtigten auf der Grundlage des § 135 Abs. 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) stattgefunden. Auf die vorangegangenen Beratungen sowie die umfassende Presseberichterstattung wurde verwiesen. Die Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgte am 13.10.2015 im Ratssaal. Die Abstimmungsergebnisse waren der Einladung als Anlagen beigefügt und wurden in der Sitzung von der Verwaltung präsentiert – Berechnung der absoluten Mehrheit und der relativen Mehrheit.

 

Festzustellen waren folgende Rahmendaten:

 

Die Wahlbeteiligung an den Schulen betrug zwischen 52% und 79%.

Für eine Umwandlung stimmten zwischen 13% und 22% der Erziehungsberechtigten, gegen eine Umwandlung zwischen 32% und 60%. Die in § 135 Abs. 5 geforderte Mehrheit der Erziehungsberechtigten wurde damit deutlich nicht erreicht.

 

Um die Abstimmungsergebnisse umfassend erörtern zu können und dem Kritikpunkt zu begegnen, die nicht abgegebenen Stimmen fänden keine Berücksichtigung, wurden außerdem in einer zweiten Berechnung die relativen Mehrheiten dargestellt. Aus dieser Berechnung ist ersichtlich, dass unter den Stimmberechtigten 20% bis 41% eine Umwandlung befürworten. Zwischen 59% und 80% hingegen lehnen die Umwandlung ihrer Schule ab.

 

Aus beiden Auswertungen ging deutlich hervor, dass eine große Mehrheit der Erziehungsberechtigten eine Änderung des Status der Bekenntnisgrundschule nicht wünscht.

 

In § 135 Abs. 5 NSchG ist geregelt, dass eine Schule für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses in eine Schule für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse umgewandelt werden soll, wenn bei einer Abstimmung die Mehrheit der Erziehungsberechtigten der Umwandlung zustimmt. Über die Umwandlung entscheidet der Schulträger.

 

Da die für eine Umwandlung geforderte Mehrheit der Erziehungsberechtigten deutlich nicht erreicht wurde und der Elternwille in dieser Frage die maßgebliche Grundlage für eine Entscheidung über die Umwandlung bilden soll, konnte bei derart eindeutigen Aussagen gegen die Umwandlung eine solche von der Verwaltung auch nicht empfohlen werden.

 

Die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, das Niedersächsische Kultusministerium und das Bischöflich Münstersche Offizialat in Vechta wurden über diese Ergebnisse informiert.

 

Ergänzend wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass zum Abstimmungsverfahren über die Bekenntnisschulen drei Kommunalaufsichtsbeschwerden eingereicht wurden. Zwei Beschwerden wurden von der Ratsgruppe Lohner, eine Beschwerde von einer Privatperson eingereicht. Die Kommunalaufsicht hat die Beschwerden zwischenzeitlich als unbegründet zurückgewiesen.

 

Während der anschließenden Diskussion kam die Frage auf, ob eine erneute Abstimmung nach zwei Jahren (Schuljahren) oder zwingend erst nach vier Schuljahren, also frühestens 2020/2021 durchgeführt werden muss. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass eine Abstimmung erst nach Ablauf von vier weiteren Jahren durchgeführt werden muss. Nachdem ein Sprecher die Ansicht vertrat, dass der Schulträger über die Umwandlung beschließt, nicht jedoch über die Beibehaltung des Status beschließen muss, und ein Beschluss demnach nur deklaratorischen Charakter hätte, wurde zunächst darüber abgestimmt, ob der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung gestellt werden soll.

 

Beschluss:

 

Über den in der Vorlage „Abstimmungen der Erziehungsberechtigten über den Bekenntnisschulstatus der Grundschulen (10/085/2015) enthaltenen Beschlussvorschlag wird abgestimmt.

 

Mehrheitlich beschlossen:

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 2

 

Im Anschluss daran gab es folgende Abstimmung: