Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, den Kleinkindbereich baulich nicht zu verändern. Die Verwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, ob durch die Aufstellung eines Spiegel die Einsehbarkeit verbessert werden kann.


Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab der Ausschussvorsitzende Werner Steinke die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Vorsitzenden Gerd Wulff. Dieser rief dann den TOP 2 auf. Der Sachverhalt wurde von der Verwaltung wie folgt dargelegt:

 

Das Kinderbecken im Waldbad ist ca. 90 qm, die darin liegende Rutscheninsel ist ca. 4 x 4,5 m groß. In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 21.07.2015 wurde auf die teils unübersichtliche Situation bei der Spielinsel im Planschbecken hingewiesen. Daraufhin hat die Verwaltung den möglichen Rückbau der Rutscheninsel geprüft. Die Aufsicht im Bereich des Waldbades ist durch die Schwimmmeister/in sichergestellt und wird dabei zusätzlich durch eine Kamera im Bereich des Kinderbeckens unterstützt. Hierbei ist auch darauf abzustellen, dass die Elternaufsicht insbesondere für Kleinkinder im Kinderbeckenbereich erforderlich ist. Ein entsprechendes Hinweisschild ist aufgestellt. In der vorhandenen Insel sind Rohrleitungen für die Beckendurchströmung und für die Messwasserentnahme enthalten, welche an einem Punkt aus der Beckensohle in die Insel eintreten. Dieser Rohreintrittspunkt muss erhalten bleiben. Daher ist es nicht möglich, die Beckeninsel vollständig abzubauen. Es ist möglich, dass in diesem Bereich eine etwas kleinere Insel gestaltet wird mit neuer Rohrtechnik für Beckenhydraulik und Messwasseransaugung. Hierzu wären jedoch aufwändigere Bauarbeiten nötig.

 

Nachdem Ausschussmitglied Steinke seine Meinung zu Gefährdungen in diesem Bereich (z.B. Einsehbarkeit für Aufsichtspersonen, langer Weg für Schwimmmeister bei Gefahren, Erhitzung der Metallrutsche an heißen Tagen) dargelegt hatte, gab es kontroverse Wortbeiträge hinsichtlich der zu erwartenden Kosten und zur Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten. Der Ausschuss einigte sich schließlich auf eine Ergänzung zum Beschlussvorschlag.