Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Lohne zu empfehlen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2016 zu beraten und zu beschließen.

 

Frau Godde war bei der Abstimmung nicht anwesend.


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 gliedert sich wie folgt:

 

1. Ergebnishaushalt

 

Bezeichnung

Ansatz 2016

Euro

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

31.545.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit

2.845.500

03.

Auflösungserträge aus Sonderposten

1.920.000

04.

Sonstige Transfererträge

51.000

05.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit

1.718.500

06.

Privatrechtliche Entgelte

537.500

07.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

642.000

08.

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

161.600

09.

Aktivierte Eigenleistungen

 

10.

Bestandsveränderungen

 

11.

Sonstige ordentliche Erträge

1.491.000

12.

= Summe ordentliche Erträge

40.912.100

13.

Aufwendungen für aktives Personal

6.950.200

14.

Aufwendungen für Versorgung

58.000

15.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

7.032.900

16.

Abschreibungen

3.608.900

17.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

30.500

18.

Transferaufwendungen

21.196.000

19.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

1.948.000

20.

Überschuss gem. § 15 Abs. 5 GemHKVO

87.600

21.

= Summe ordentliche Aufwendungen

40.912.100

 

2. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.

 

Bezeichnung

Ansatz 2016

Euro

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

31.545.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit)

2.845.500

03.

Sonstige Transfereinzahlungen

51.000

04.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit

1.718.500

05.

Privatrechtliche Entgelte

(außer für Investitionstätigkeit)

537.500

06.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit

642.000

07.

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

161.600

09.

Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen

1.329.500

10.

= Summe d. Einz. aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

38.830.600

11.

Auszahlungen für aktives Personal

6.529.200

12.

Auszahlungen für Versorgung

58.000

13.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände

7.032.900

14.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

30.500

15.

Transferauszahlungen

(außer für Investitionstätigkeit)

21.196.000

16.

Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen

1.948.000

17.

= Summe d. Ausz. aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

36.794.600

18.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.036.000

19.

Zuwendungen für Investitionstätigkeit

900.500

20.

Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit

1.035.000

21.

Veräußerung von Sachvermögen

5.100.000

23.

Sonstige Investitionstätigkeit

53.500

24.

= Summe d. Einz. aus Investitionstätigkeit

7.089.000

25.

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

63.623.000

26.

Baumaßnahmen

6.995.000

27.

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

1.173.000

29.

Aktivierbare Zuwendungen

535.000

30.

Sonstige Investitionstätigkeit

17.000

31.

= Summe d. Ausz. für Investitionstätigkeit

12.343.000

32.

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 5.254.000

33.

Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag

- 3.218.000

34.

Einzahlungen; Aufnahme von. Krediten. und inneren Darlehen

2.000.000

35.

Auszahlungen; Tilgung von Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen

92.000

36.

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

1.908.000

37.

= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36

- 1.310.000

38.

Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Anfang des HH-Jahres

7.463.975,17

39.

Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des HH-Jahres

6.153.975,17

 


Ergebnishaushalt

 

-       Realsteuererträge in Höhe von 18.815.000 Euro. Der Gewerbesteueransatz wird aufgrund der Entwicklung des Aufkommensverlaufs der letzten Jahre und des Jahres 2015 mit 15.500.000 Euro kalkuliert, die Grundsteuer A und B mit 3.315.000 Euro.

 

-       Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von 12.115.000 Euro (+ 615.000 Euro gegenüber 2015). Im Haushalt 2016 wird ein Betrag in Höhe von 10.500.000 Euro aus dem Einkommensteuer- und 1.615.000 Euro aus dem Umsatzsteueranteil veranschlagt. Die vorläufige Abrechnung des Einkommensteueranteils für das Jahr 2015 beläuft sich auf rd. 9,9 Mio. Euro. Die Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil haben sich in den letzten Jahren sehr stark erhöht (2010 noch 6,2 Mio. Euro). Aufgrund der Steuerschätzungen ist auch für das Jahr 2016 von einem weiteren Anstieg dieser Einnahmequelle auszugehen.

 

-       Für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen des Landes ist zum einen die Steuerkraft einer Kommune maßgebend, die wesentlich durch ihre Realsteuereinnahmen bestimmt wird. Grundlage der Berechnung des „Finanzbedarfs“ bildet die Einwohnerzahl, die für einwohnerstärkere Gemeinden höher gewichtet wird. Für die Stadt Lohne wird zum Stichtag 30.6.2015 von einer Zahl von ca. 25.900 Einwohnern ausgegangen.

Zur Angleichung des bestehenden Finanzkraftgefälles auf Gemeindeebene wird bei Gemeinden, deren eigene Steuerkraft (auf Basis der deutlich höheren Durchschnittshebesätze auf Landesebene) höher ist als der so errechnete Bedarf, dieser Überschuss zu 20 % als Finanzausgleichsumlage an das Land abgeführt und fließt dem Topf der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben zu. Für das Jahr 2016 wird eine abzuführende Finanzausgleichsumlage von 170.000 Euro (+ 16.000 Euro) veranschlagt. Die geringere Einwohnerzahl aufgrund der Zensus-Erhebung wirkt sich weiterhin belastend aus. Die für das Jahr 2016 zu zahlende Entschuldungsumlage beträgt für die Stadt Lohne ca. 60.000 Euro.

 

-       Keine Erhöhung der Steuerhebesätze. Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer wurden letztmals zum 1.1.1998 (von 235 auf 275 v. H.) erhöht, der Gewerbesteuerhebesatz ist seit 1980 unverändert. Für das Jahr 2016 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Durchschnittshebesätze (Gemeinden unter 100.000 Einwohner) bei der Grundsteuer A = 330 v. H., Grundsteuer B = 345 v. H., Gewerbesteuer = 339 v. H. Allerdings sind auch diese Durchschnittssätze nicht endgültig, da derzeit unklar ist, ob die Städte Salzgitter und Hildesheim zum Stichtag 30.6.2015 diese Einwohnergrenze überschreiten oder nicht.

 

Der Personalkostenansatz beträgt für das Jahr 2016 einschließlich der Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen 7.008.200 Euro und erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 %.

 

-       Aufgrund der erwarteten Gewerbesteuereinnahmen ist eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 3.565.000 Euro an das Land abzuführen. Der Umlagesatz beträgt im Jahr 2016 unverändert 69 Punkte.

 

-       Die Kreisumlage wurde auf einer Basis von konstant 42 Punkten mit 11.745.000 Euro (+ 465.000 Euro) veranschlagt.

 

-       Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Der geplante Überschuss der Erträge über die Aufwendungen beträgt 87.600 Euro = 0,22 % (2015 = 1.166.600 Euro).


Finanzhaushalt

 

-       Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch.

 

-       Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist die Liquidität zu sichern. Die liquiden Mittel zu Beginn des Haushaltsjahres werden auf rd. 7,5 Mio. Euro geschätzt.

 

-       Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen rd. 12,3 Mio. Euro und liegen wie im Vorjahr auf einem überdurchschnittlichen Niveau.

 

-       Den Auszahlungen für Investitionen stehen Einzahlungen in Höhe von rd. 7,1 Mio. Euro gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse).

 

-       Der investive Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von rd. 5,25 Mio. Euro wird neben dem Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (2,04 Mio. Euro) und der möglichen Kreditaufnahme (2,0 Mio. Euro) mit 1,3 Mio. Euro aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand finanziert.

Eine Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt ist im Hinblick auf die weiterhin historisch niedrige Zinssituation und speziell auf mögliche zinslose Kredite von Förderbanken erstmals seit Jahren wieder eingeplant. Zu diesen 1.900.000 Euro kommen noch Kreditaufnahmen in Höhe von 100.000 Euro aus der Kreisschulbaukasse.

 

Wie in jedem Jahr ist der Haushalt insbesondere bei den Gewerbesteuereinnahmen mit Unwägbarkeiten behaftet, da die wirtschaftliche Entwicklung und Steuerveranlagung nicht vorhersehbar ist.

 

Der Haushalt 2016 erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Kommunalverfassungsrechts. Diese fordern einen Haushaltsausgleich in der Planung und im tatsächlichen Ergebnis, wobei ein nicht zu erwartender Fehlbetrag beim Jahresabschluss mit den bestehenden hohen Überschussrücklagen der Jahre 2010-2014 verrechnet werden könnte. Die Liquidität ist für das Jahr 2016 und nach den Finanzplanungszahlen auch für die Folgejahre gesichert, wobei der Aussagewert ab dem Jahre 2018 begrenzt ist.

 

 

Stadtkämmerer Theder erläuterte, unter Bezug auf die in der Finanzausschusssitzung vom 12.11.2015 mitgeteilten Informationen und die Sitzungsvorlage, den in der Vorwoche übersandten Entwurf des Haushaltsplans.

 

Bei einer Plausibilitätskontrolle der Eingaben war festgestellt worden, dass gegenüber dem Stand der Sitzungsvorlage vom 13.11.2015 Mindereinzahlungen von 600.000 Euro aus Grundstücksverkäufen zu erwarten sind. Dies ist auf eine erst im Nachhinein erkannte, im Infoma-Buchungssystem automatisch hinterlegte fehlerhafte Zuordnung bei der Einplanung außerordentlicher Erträge / Aufwendungen zurückzuführen. Dadurch ändern sich folgende Positionen gegenüber Seite 2 der Sitzungsvorlage 20/143/2015 im Finanzhaushalt:

 

 

 

Bezeichnung

Betrag alt (Vorlage 13.11.)

Euro

Betrag neu

(HH-Plan-Entwurf)

Euro

21.

Veräußerung von Sachvermögen

5.100.000

4.500.000

24.

= Summe d. Einz. aus Investitionstätigkeit

7.089.000

6.489.000

32.

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 5.254.000

- 5.854.000

33.

Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag

- 3.218.000

- 3.818.000

37.

= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36

- 1.310.000

- 1.910.000

39.

Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des HH-Jahres

6.153.975,17

5.553.975,17

 

 

Folgende Punkte des Haushaltsentwurfs 2016 wurden verwaltungsseitig hervorgehoben

Der Ergebnishaushalt ist bei einem Volumen von 40,912 Mio. Euro ausgeglichen und weist einen geringen Überschuss in Höhe von 87.600 Euro aus.

Die Finanzierung des investiven Zuschussbedarfs (investive Einzahlungen/Auszahlungen) in Höhe von 5,854 Mio. Euro wird mit geplant 2,036 Mio. Euro aus Überschüssen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und einer Entnahme aus vorhandenen liquiden Mitteln in Höhe von 1,910 Mio. Euro vorgenommen. Für die anfallenden Auszahlungen aufgrund der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften ist geplant, einen zinsfreien Kredit der bundeseigenen KfW-Förderbank in Anspruch zu nehmen. Im Haushaltsplanentwurf 2016 ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 2,0 Mio. Euro vorgesehen.

 

In der anschließenden Debatte wurde seitens der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe LOHNER eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes gefordert, um Nachteile im Finanzausgleichssystem zu vermeiden. Es wurde darauf verwiesen, dass viele Unternehmen (Personengesellschaften) hierdurch nicht belastet würden, da eine Verrechnungsmöglichkeit mit der Einkommensteuer besteht. Eine Sprecherin der CDU-Fraktion wandte sich gegen eine Steuererhöhung. Ein weiterer Redner der Mehrheitsfraktion sah die Problemstellungen nicht bei den auf Landesebene ohnehin überdurchschnittlichen Einnahmen, sondern auf der Ausgabeseite, speziell bei der Frage hoher Investitionen mit der Folge hoher zukünftiger Haushaltsbelastungen. Namentlich beim geplanten Bau der Sport- und Mehrzweckhalle plädierte er angesichts der starken Baukonjunktur dafür, die Dringlichkeit, Notwendigkeit und die Entwicklung der Baukosten zu hinterfragen, und verwies auf den in Visbek geplanten deutlich günstigeren Bau einer Dreifeldsporthalle.

Eine Sprecherin der SPD-Fraktion sah hingegen die Ausgabeseite im Generellen als korrekt an und verwies darauf, dass für viele Unternehmen die gute Infrastruktur und die Verfügbarkeit von Grundstücken bedeutsamer seien als die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer betonte, dass der prognostizierte Rückgang der Liquiden Mittel im Wesentlichen auf einem Tausch von Bargeld in Grund- und Sachvermögen beruhe. Auch die lukrative Anlage der EWE-KNN-Beteiligung über 2 Mio. Euro müsse man in diesem Zusammenhang sehen. Allein 2014 und 2015 sei bereits für 7,6 bzw. 3,6 Mio. Euro Grunderwerb getätigt worden, der sich zum Großteil in der nahen Zukunft refinanziere. Dieser führe auch nicht zu Haushaltsbelastungen durch Abschreibungen. Ein Redner der SPD verwies hierzu auf die im Haushalt dargestellten Bilanzzahlen, besonders auf das 2014 stark gestiegene Straßenvermögen.

 

Nach Abschluss der Aussprache wurde über folgende Beschlussempfehlung abgestimmt.