Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 14, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Schützenverein Langwege erhält einen Zuschuss zur Renovierung der Kleinkaliber- und Luftgewehranlage.


Sachverhalt:

 

Der Schützenverein Langwege beantragte mit Schreiben vom 4.10.2015 eine Förderung für den geplanten Bau einer neuen Kleinkaliber- und Luftgewehranlage, mit Gesamtkosten von 55.500 Euro.

Bisher wurden Förderungen für Maßnahmen externer Sport- oder Schützenvereine nicht gewährt. Die Lohner Sportförderrichtlinien finden keine direkte Anwendung für Maßnahmen außerhalb des Stadtgebiets.

Überschneidungen in der Art, dass Sportler in einem Ort wohnen, aber in einem anderen Ort ihren Sport ausüben, gibt es immer wieder. Im Schützenbereich feiern Schützen aus dem Bakumer Gemeindegebiet im Schützenverein Bokern-Märschendorf mit, während es im Schützenverein Mühlen eine Kompanie aus Kroge gibt. Zuschussanträge über die Gemeindegrenze hinweg hat es aber nach Kenntnis der Verwaltung noch nicht gegeben.

 

Die besondere Bedeutung des Schützenvereins Langwege für den Ortsteil Brockdorf wird zwar von der Verwaltung grundsätzlich anerkannt: laut Angaben des Vereins sollen 180 der 620 Mitglieder aus Brockdorf stammen. Dennoch sieht die Verwaltung den Förderantrag aus grundsätzlichen Erwägungen als kritisch an: im Prinzip sollten Vereine die Förderung ausschließlich in dem Gemeindegebiet beantragen, in dem sie beheimatet sind.

Zu bedenken ist auch, dass das Schützenfest nur eine kurzfristige Nutzung der Sportanlage darstellt - die Hauptnutzung im Jahr sind Sportwettkämpfe, bei denen die Gesamtzahl der in Brockdorf wohnenden Vereinsmitglieder keine Rolle spielt.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat am 5.11.2015 über den dort gestellten gleichlautenden Antrag beraten. 2014 hat der Schützenverein Dinklage (2.000 Mitglieder) für eine neue Luftgewehranlage mit Kosten von 30.000 Euro von der Stadt Dinklage einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro erhalten.

Aufgrund der Bedeutung für das Brockdorfer Gemeinwesen könnte erwogen werden, ausnahmsweise einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro zur Förderung der Anschaffung bereitzustellen.

 

Nach kurzer Debatte wurde über folgenden Antrag abgestimmt: