Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussempfehlung:

 

1.   Der Gebührenkalkulation für die öffentliche Einrichtung Obdachlosenunterkünfte „Wohncontaineranlage Dinklager Straße 76“ wird zugestimmt.

 

2.   Die Benutzungsgebühr ist auf monatlich 516,00 € pro Person festzusetzen.

 

     3.  Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Lohne (Oldenburg) tritt in der anliegenden Fassung in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Lohne unterhält zur Unterbringung von Obdachlosen, Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen eine Vielzahl von Wohnungen und Unterkünften (Anlagen 1 bis 3 der Gebührensatzung) als öffentliche Einrichtung „Obdachlosenunterkünfte“. Die Rechtsbeziehung zwischen der Stadt und dem genannten Personenkreis bezüglich der Wohnung / Unterkunft wird nicht durch ein Mietverhältnis, sondern durch eine öffentlich-rechtliche Zuweisungsverfügung geregelt. Entsprechend handelt es sich bei dem Entgelt für die Benutzung der Wohnung / Unterkunft nicht um einen Mietzins, sondern um eine Benutzungsgebühr.

 

Bedingt durch die aktuelle Entwicklung des Flüchtlingszuzuges aus den Krisengebieten der Welt ist es vorübergehend erforderlich, eine Wohncontaineranlage auf dem städtischen Grundstück an der Dinklager Straße bereitzustellen. Die Wohncontainer werden Anfang November 2015 nacheinander aufgebaut. Die erste MR Systemcontaineranlage ist bereits betriebsbereit.

 

Die personenbezogene, nach dem Kostendeckungsprinzip kalkulierte Benutzungsgebühr bezieht sich auf eine MR Systemcontaineranlage mit einer Belegungszahl von 39 Personen und wurde auf der Grundlage von tatsächlichen und geschätzten Aufwandswerten errechnet und umfasst sämtliche Nebenkosten (Verbrauchskosten). Nicht berücksichtigt sind die Kosten für einen Sicherheitsdienst. Einmalig anfallende Kosten wie z. B. die Herrichtung des Grundstückes mit Bauzaun, Strom- und Wasseranschluss etc. wurden bei der Kalkulation auf drei Jahre verteilt.


 

Die Benutzungsgebühr beträgt nach der Kalkulation pro Person monatlich 516,00 €.

 

§ 3 der Gebührensatzung ist wie folgt zu ergänzen:

 

      d) Wohncontaineranlage „Dinklager Straße 76“                             516,00 €

 

Zu ergänzen sind ebenfalls die Anlagen 2 und 3 der Gebührensatzung um weitere hinzugekommene städtische und angemietete Objekte.

 

Anlage 2 – Städtische Objekte:

Lindenstraße 43

Steinfelder Straße 24

 

Anlage 3 – angemietete Objekte:

Roggenkamp 81

Wicheler Straße 42

Glockengießergasse 4

 

Stadtkämmerer Theder erläuterte die rechtliche Notwendigkeit, für die neu hinzugekommenen Flüchtlingsunterkünfte die Gebührensatzung anzupassen.