Sitzung: 24.11.2015 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 22/020/2015
Beschlus
1.
Der Gebührenkalkulation für die öffentliche
Einrichtung Obdachlo
2.
Die Benutzungsgebühr ist auf monatlich 516,00 € pro Person festzu
3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Obdachlo
Sachverhalt:
Die Stadt Lohne
unterhält zur Unterbringung von Obdachlo
Bedingt durch
die aktuelle Entwicklung des Flüchtlingszuzuges aus den Kri
Die
personenbezogene, nach dem Kostendeckungsprinzip kalkulierte Benutzungsgebühr
bezieht sich auf eine MR Systemcontaineranlage
mit einer Belegungszahl von 39 Personen und wurde auf der Grundlage von
tatsächlichen und geschätzten Aufwandswerten errechnet und umfasst sämtliche
Nebenkosten (Verbrauchskosten). Nicht berücksichtigt sind die Kosten für einen
Sicherheitsdienst. Einmalig anfallende Kosten wie z. B. die Herrichtung des
Grundstückes mit Bauzaun, Strom- und Was
Die Benutzungsgebühr beträgt nach der Kalkulation pro Person monatlich 516,00 €.
§ 3 der Gebührensatzung ist wie folgt zu ergänzen:
d) Wohncontaineranlage „Dinklager Straße 76“ 516,00 €
Zu ergänzen sind ebenfalls die Anlagen 2 und 3 der Gebührensatzung um weitere hinzugekommene städtische und angemietete Objekte.
Anlage 2 – Städtische Objekte:
Lindenstraße 43
Steinfelder Straße 24
Anlage 3 – angemietete Objekte:
Roggenkamp 81
Wicheler Straße 42
Glockengießergas
Stadtkämmerer Theder erläuterte die rechtliche Notwendigkeit, für die neu hinzugekommenen Flüchtlingsunterkünfte die Gebührensatzung anzupassen.