Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.

 


 

Ein Landwirt aus Bokern (Am Sillbruch 25) beantragt die Erteilung einer Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Tierhaltungsanlage nach der Nds. Bauordnung.

 

Das Vorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Der Antrag umfasst:

 

1. Errichtung eines Mastbullenstalles, Einbau von Güllegruben/Kanäle (Gebäude 8)

2. Änderung eines Rinderstalles zum Rinderfreilaufstall (Gebäude 1a und 1c)

 

Derzeit werden auf der Hofstelle 44 Rinder (über 2 Jahre), 8 Jungrinder (1 bis 2 Jahre), 30 Jungrinder (0,5 bis 1 Jahr), 23 Mastbullen und 15 Aufzuchtkälber gehalten. Damit sind auf der Anlage 120 Tierplätze vorhanden.

 

Nach Abschluss der vorgesehenen Baumaßnahmen können auf der Anlage 44 Rinder (über 2 Jahre), 20 Jungrinder (0,5 bis 1 Jahr), 65 Mastbullen und 10 Aufzuchtkälber gehalten werden. Insgesamt entstehen somit 139 Tierplätze.

 

Der Betrieb liegt in der Ortslage Bokern-Ost. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.