Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt, dass durch die Anmeldung zur Grundschule bereit 1 ¼ Jahre vor der Einschulung notwendige Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung rechtzeitig umgesetzt werden können. Die Stadt Lohne hat solche Maßnahmen an verschiedenen Schulen vollzogen, die sich auf bauliche Veränderungen oder besondere Ausstattungsgegenstände beschränken. Für die pädagogische Seite der Inklusion, d. h. die Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstunden und Förderschullehrkräfte, ist das Land Niedersachsen zuständig.