Beschluss:
1. Der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 für die öffentliche Einrichtung
„Straßenreinigung“ wird zugestimmt.
2. Der
Gebührensatz für das Jahr 2016 ist
bei der Reinigungsklasse 1 auf 1,25 €,
bei der Reinigungsklasse 3 auf 11,64 € festzusetzen.
Ausschussvorsitzender Overmeyer trug die Empfehlung des Finanzausschusses vor.