Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35

Beschluss:

 

1.    Der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 für die öffentliche Einrichtung „Straßenreinigung“ wird zugestimmt.

2.    Der Gebührensatz für das Jahr 2016 ist

bei der Reinigungsklasse 1 auf 1,25 €,

bei der Reinigungsklasse 3 auf 11,64 € festzusetzen.


Ausschussvorsitzender Overmeyer trug die Empfehlung des Finanzausschusses vor.