Beschluss: zur Kenntnis genommen

Stadtkämmerer Theder unterrichtete den Rat gemäß § 89 NKomVG über die Auftragsvergaben. Er erläuterte, dass im Haushalt 2015 keine Unterscheidung zwischen Haushaltsansätzen für Flüchtlinge und für Obdachlose getroffen wurde. Insofern entstanden für die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften außerplanmäßige Ausgaben, für die aufgrund der kurzfristigen und immer wieder nach oben korrigierten Zuweisungszahlen sowie der Lieferfristen Eilentscheidungen getroffen werden mussten, um die Unterbringung der Flüchtlinge rechtzeitig gewährleisten zu können. Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 sind hierfür separate Haushaltsansätze eingeplant.

 

Der Rat hat den Bericht