Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

a)  Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

b)  Der Bebauungsplan Nr. 17C für den Bereich „Westlich der Brinkstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung hierzu wird als Satzung beschlossen.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17C für den Bereich „Westlich der Brinkstraße“ sowie die Begründung vom 09.11.2015 bis zum 30.11.2015 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen haben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

 

Landkreis Vechta vom 30.11.2015

 

Zum Städtebau:

Es wird auf die Abwägungsvorschläge zur Stellungnahme des Landkreises Vechta vom 13.08.2015 verwiesen.

 

 

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer vom 30.11.2015

Die Hinweise und Empfehlungen der IHK werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Bürger 1 vom 09.11.2015

Dem vorgebrachten Einwand wird gefolgt. Der Abstand zwischen dem drei Meter breiten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und der Baugrenze wird auf 2 m reduziert. Damit verbleibt ein insgesamt 8 m breiter Streifen in der Mitte des Plagebietes frei von Hochbauten. Dieser Abstand müsste auch den Belangen der Feuerwehr bei Rettungseinsätzen sowie den Belangen der Unteren Denkmalbehörde bezüglich der Unterbrechung der geschossenen Gebäudefront im Hinblick auf die gegenüberliegenden Baudenkmale genügen.

 

 

Da von dem Investor des geplanten neuen Wohngebäudes Brinkstraße 32 bereits ein Bauantrag eingereicht wurde, der allerdings im Nordosten um 1 m von der Baugrenze abweicht, wird vorgeschlagen, die Baugrenze entsprechend nach Süden hin zu verschwenken. Städtebaulich wäre diese Aufweitung auch sinnvoll, da der Straßenraum einer zukünftigen Haupterschließung zu Hövemanns Wiesen etwas großzügiger gestaltet werden könnte und die angrenzenden Hochbauten diesen Kreuzungsbereich nicht zu sehr einengen.