Von der Verwaltung wurde erläutert, dass der Eigentümer des Gebäudes Bahnhofstraße 3 plant, das Gebäude zu einem Seniorenwohnheim umzugestalten. Unter anderem sollen auch im Erdgeschoss Wohnungen eingerichtet werden. Nach dem geltenden Bebauungsplan ist Wohnen im Erdgeschoss jedoch ausgeschlossen. Um Wohnen zuzulassen wäre eine Änderung des Bebauungsplanes bzw. eine Ausnahme von den Festsetzungen erforderlich. Im Übrigen entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Da die Angelegenheit eilbedürftig ist wird von der Verwaltung vorgeschlagen, in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses über eine Änderung/Ausnahme zu beraten.

 

Vom Bauausschuss wurde einhellig die Auffassung vertreten, die Angelegenheit zunächst im Bauausschuss oder ggfs. in einer Sondersitzung zu beraten.