Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Den vorgestellten Maßnahmen Nr. 1 und Nr. 2 wird zugestimmt. Sie sind nach Bewilligung einer Förderung zu realisieren.

 

Der Maßnahme Nr. 3 wird mit Beleuchtung zugestimmt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Förderzeitraum für die Dorferneuerung Märschendorf–Bokern vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems bis Ende 2017 verlängert worden sei. Der Anträge für das Jahr 2016 müssen bis zum 15.02.2016 gestellt werden.

 

Für 2016 sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

1. Maßnahme: 6.1 - Südlicher Ortseingang Bokern (Bokerner Straße – Erlenbusch)

 

Am Mitteldreieck zwischen den beiden Straßen Bokerner Straße und Erlenbusch befindet sich ein Wegekreuz. Die Fläche des Mitteldreiecks ist zurzeit nur geschottert. Durch die auftretenden Scherkräfte beim befahren des Mitteldreiecks von landwirtschaftlichem Verkehr und LKWs, wird die Fläche stark beansprucht und es bilden sich Senken in der Schotterfläche. Bei feuchter Witterung entstehen dort zudem große Pfützen. Von der Bakumer Straße aus kommend fährt man direkt auf das gepflegte Wegekreuz zu. Die sich davor befindliche Schotterfläche wirkt ungepflegt und in Bezug auf das Wegekreuz unansehnlich.

Es ist vorgesehen, dass die jetzige Schotterfläche einen tragfähigen Unterbau erhält und vollständig mit Natursteingroßpflaster ausgepflastert wird. Das Natursteinpflaster fügt sich farblich und gestalterisch gut in das Landschaftsbild ein und unterstreicht den ländlichen Charakter.  Dazu ist es erforderlich, dass die Fläche ausgekoffert wird und die Asphaltkanten sauber geschnitten werden. Danach wird eine Tragschicht eingebaut und das Natursteinpflaster verlegt.

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 12.500 €.

 

 

2. Maßnahme: 4 - Kreuzung Bokerner Straße – Fohlenweg

 

Am Fohlenweg und am Reiterweg befinden sich die beiden Siedlungsschwerpunkte von Bokern, die über die Bokerner Straße verbunden werden. Während in der Lage am Reiterweg die Bokerner Straße bereits verkehrsberuhigt ausgebaut ist, fehlt am Fohlenweg ein solcher Ausbau. Gerade der aus Lohne kommende Verkehr fährt aufgrund des langen anbaufreien Streckenabschnittes vor dem Fohlenweg häufig mit überhöhter Geschwindigkeit. Ziel ist daher, durch einen verkehrsberuhigenden Ausbau, der den Kreuzungsbereich hervorhebt, die Fahrgeschwindigkeit zu dämpfen. Da sich im Kreuzungsbereich die Bushaltestelle befindet, soll insbesondere die Verkehrssicherheit für Schüler verbessert werden. Gleichzeitig soll der Ausbau der funktionalen und gestalterischen Aufwertung dienen.

Im Kreuzungsbereich der Straßen wird die Asphaltdecke durch Gestaltungspflaster ersetzt. Bei der Auswahl des Belages ist darauf zu achten, dass die Fahrgeräusche durch den Belagswechsel nicht unnötig steigen, das Pflaster sich aber optisch in den ländlichen Raum einfügt. Um das Ausfahren der Seitenbereiche durch den Busverkehr und die damit einhergehende Pfützenbildung zu vermeiden, werden auch, soweit wie notwendig, die Radienflächen in den Seitenbereichen mit einem tragfähigen Unterbau versehen und ausgepflastert.

Die geschätzten Kosten betragen ca. 32.000 €.

 

 

Die Umsetzung der beiden Maßnahmen erfolgt nur bei einer Bewilligung von Fördermitteln.

 

 

3. Maßnahme: Dorfplatz Märschendorf – Mauergestaltung

 

Die sich auf dem Märschendorfer Dorfplatz befindende Klinkermauer soll eine Beschriftung erhalten. Dieser setzt sich aus dem Schriftzug ’MÄRSCHENDORF’ und dem Lohner Wappen zusammen. Gestaltet werden soll der Schriftzug wie der des Lohner Rathauses (am Eingang Vogtstraße) und auch erleuchtet sein. Strom ist über die Straßenbeleuchtung vorhanden.

Kosten für den beleuchteten Schriftzug inkl. Montage und Kabelverlegearbeiten würden in etwa 6.300 € betragen. Ohne eine Beleuchtung würde die Maßnahme ca. 3.000 € kosten.

Da die Summe für eine Förderung zu gering ist und die Umsetzung keiner anderen Maßnahme zugeordnet werden kann, ist der alleinige Kostenträger die Stadt Lohne.

 

In der Diskussion sprach sich ein Ausschussmitglied aus Kostengründen gegen eine Beleuchtung des Schriftzuges aus.