Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 für den Bereich „Südlich Vulhopsweg“ mit dem Ziel, eine Wohnnutzung zuzulassen.


Das Vorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Ein Investor aus Lohne plant am Vulhopsweg 8 – 10 (ehemalige Betriebsfläche Averdam) eine Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten zu errichten. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Lohne und ist als Mischgebiet festgesetzt worden. Hier ist bisher eine Wohnnutzung nur in Zusammenhang mit einem gewerblichen Betrieb zulässig gewesen.

 

Die geplanten 15 Wohneinheiten sind auf drei Wohngebäude verteilt, die parallel zum Vulhopsweg platziert werden. Die umliegenden Bauflächen haben sich in der Vergangenheit nicht als Mischgebiete sondern als stark verdichtete allgemeine Wohngebiete entwickelt. Das ist auf Grund einer relativ hohen Grundflächenzahl von 0,52 auch zulässig. Um das geplante Bauvorhaben zu realisieren, muss der Bebauungsplan Nr. 87 entsprechend geändert werden. Die Kosten dieser Planänderung werden vom Investor übernommen.

 

Aus städtebaulicher Sicht ist die Änderung der Nutzungsart von einem Mischgebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet für diesen Bereich zu begrüßen, da hierdurch die gewerblichen Immissionsbelastungen, die derzeit noch bei einer betrieblichen Nutzung zu verzeichnen wären, nicht mehr auftreten könnten. Darüber hinaus kann auch festgestellt werden, dass sich eine gemischte Nutzung im vorliegenden Stadtquartier zukünftig aller Voraussicht nach nicht entwickeln wird, da nahezu sämtliche Flächen bereits mit Wohnhäusern bebaut worden sind. Die geplante Wohnbebauung führt zwar zu einer hohen Bevölkerungsdichte auf dem Grundstück, allerdings wird dies auf Grund der im Nahbereich vorhandenen Mehrfamilienhäuser sowie der relativ hoch verdichteten umliegenden Wohnbebauung für städtebaulich vertretbar gehalten.

 

In der Aussprache wurde von der Verwaltung auf entsprechende Anfrage erläutert, dass es sich hier um eine verdichtete Bebauung handelt, die aufgrund der vorhandenen Umgebung aber städtebaulich vertretbar sei.