Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung Bokern-Ost wird eingestellt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung Bokern-Ost: Bokerner Straße / Reiterweg vom 19.12.2015 bis zum 01.02.2016 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen hat.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

 

Landkreis Vechta vom 01.02.2016

 

Zum Städtebau:

Der Landkreis Vechta verweist in seiner Stellungnahme auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2006 (BVerwG 4 C 2.05 vom 13.07.2006) und legt dar, dass eine Erweiterung der Satzung auf unbebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht von umliegender Bebauung geprägt sind, nicht zulässig ist. Demnach ist ein bebauter Bereich gem. § 35 Abs. 6 Satz 1 BauGB dann gegeben, wenn der Außenbereich seine Freiraumfunktion nicht mehr oder nur mit wesentlichen Einschränkungen erfüllen kann. Der hier vorliegende Änderungsbereich umfasst eine Fläche die nach Ansicht des Landkreises durchaus ihre Freiraumfunktion erfüllt.

 

Zum Umweltschutz:

Der Landkreis Vechta weist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass es sich bei dem geplanten Änderungsbereich um eine rechtliche Waldfläche handelt und somit öffentliche Belange der Planung entgegenstehen.

 

 

Freiwillige Feuerwehren der Stadt Lohne vom 21.12.2015

 

Die Hinweise der Freiwillige Feuerwehr wird zur Kenntnis genommen.

 

 

OOWV vom 26.01.2016

 

Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Vechta liegen die Voraussetzungen für die Erweiterung des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung nicht vor.