Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschlussempfehlung:

 

a)  Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

b)  Die Satzung der Stadt Lohne über die Festlegung eines bebauten Bereiches im Außenbereich „Dreschkamp“ wird als Satzung beschlossen.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf der Außenbereichssatzung „Dreschkamp“ vom 19.12.2015 bis zum 01.02.2016 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen hat.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

 

Landkreis Vechta vom 01.02.2016

 

Zum Städtebau:

Der Bereich der geplanten Außenbereichssatzung „Dreschkamp“ der sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes VEC-32 befindet wird aus dem Geltungsbereich herausgenommen.

 

Zum Umweltschutz:

Der Landkreis Vechta weist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft durch erteilte Baugenehmigungen entsprechend der Eingriffsregelung kompensiert werden müssen. Es wird der Vorschlag unterbereitet, im Rahmen der vorliegenden Satzung potentiell anfallende Kompensationsdefizite überschlägig zu ermitteln und Kompensationsflächen außerhalb des Satzungsbereiches zur Verfügung zu stellen. Da derzeit überhaupt nicht absehbar ist, welche Baumaßnahmen im Geltungsbereich der Satzung realisiert werden sollen, ist die Stadt der Ansicht, die Kompensationsmaßnahmen besser im Rahmen der konkreten Baugenehmigungen festzulegen.

 

Freiwillige Feuerwehren der Stadt Lohne vom 21.12.2015

Der Hinweis der Freiwillige Feuerwehr wird zur Kenntnis genommen.

 

OOWV vom 26.01.2016

Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der einzelnen Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

EWE Netz GmbH vom 02.02.2016

Die Hinweise der EWE Netz werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der einzelnen Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 29.01.2016

Die Hinweise der Landwirtschaftskammer werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Außenbereichssatzung sind lediglich Wohnzwecken bzw. kleinen Handwerks- und Gewerbebetrieben dienende Vorhaben zulässig, denen nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Es handelt sich dennoch planungsrechtlich weiterhin um Außenbereich, in dem auch Gerüche vorhandener landwirtschaftlicher Hofstellen in einem höheren Maße hinzunehmen sind als im planungsrechtlich beregelten Innenbereich. Da derzeit nicht absehbar ist, welche Baumaßnahmen im Satzungsbereich zukünftig durchgeführt werden, sollte ggf. eine Prüfung der Geruchsimmissionen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen.

 

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 13.01.2016

Die Hinweise der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden zur Kenntnis genommen und als nachrichtliche Hinweise in die Satzung aufgenommen.