Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

a)  Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

 

b)  Die Satzung der Stadt Lohne über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen an der „Steinfelder Straße“ in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil wird erneut öffentlich ausgelegt.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Steinfelder Straße“  vom 19.12.2015 bis zum 01.02.2016 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen hat.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

 

Landkreis Vechta vom 01.02.2016

 

Zum Städtebau:

Im weiteren Verfahren wird der Satzung eine Begründung inklusive eines Kapitels zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung beigefügt.

Die Zulässigkeitsbeschränkungen aus § 3 der Satzung werden aus der Satzung gestrichen und falls erforderlich als textliche Festsetzung übernommen.

 

Zum Umweltschutz:

Im weiteren Verfahren wird für die vorliegende Satzung eine Eingriffsbilanzierung durchgeführt, das Kompensationsdefizit ermittelt und gesichert.

Der Hinweis zum Artenschutz wird um folgende Passage ergänzt: “Unmittelbar vor Baumfällungen, Sanierungsmaßnahmen und Abrissarbeiten ist durch eine sachkundige Person die Bedeutung für höhlenbewohnende Vogelarten sowie das Fledermausquartierpotential zu überprüfen. Werden Individuen / Quartiere festgestellt sind die Arbeiten umgehend einzustellen und das weitere Vorgehen ist mit dem Landkreis Vechta abzustimmen“.

 

Freiwillige Feuerwehren der Stadt Lohne vom 21.12.2015

Der Hinweis der Freiwillige Feuerwehr wird zur Kenntnis genommen.

 

OOWV vom 26.01.2016

Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der einzelnen Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

EWE Netz GmbH vom 02.02.2016

Die Hinweise der EWE Netz werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der einzelnen Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 13.01.2016

Die Hinweise der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bezüglich der Ausnahme vom Bauverbot bei Erweiterung und Neubauten die unmittelbar und mittelbar an die Landesstraße angeschlossen werden sollen, sowie zu den erheblichen Schallemissionen die von der Landesstraße ausgehen, werden in die Satzung aufgenommen.